In Nordrhein-Westfalen bedürfen Abbrüche bzw. Beseitigungen von Gebäuden und baulichen Anlagen keiner Baugenehmigung mehr. Teilweise sind diese Vorhaben jedoch der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor schriftlich anzuzeigen.
Die Bauaufsichtsbehörde ist der Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen welches die Anzeige entgegennimmt:
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
05251/308-6327
Anzeigepflichtig sind Beseitigungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018:
Diese Beseitigungen sind der Bauaufsichtsbehörde unter
anzuzeigen.
Bei nicht freistehenden Gebäuden, die beseitigt werden sollen, ist mit der Anzeige die Bestätigung einer/eines qualifizierten Tragwerksplanenden über die Standsicherheit bezüglich des verbleibenden Gebäudes vorzulegen. Dies schließt ggfs. die Erklärung der/des qualifizierten Tragwerksplanenden ein, mit der Überwachung des Abbruchvorganges betraut worden zu sein.
Mit den Abbrucharbeiten darf einen Monat nach der Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.
Anzeigefrei sind Beseitigungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018:
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: