Ab dem 24.04.2021 gilt auch im Kreis Paderborn die bundesweite Corona Notbremse. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Homepage über die Hintergründe und die wichtigsten Regelungen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Junkern Feld" im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung