Die Gemeinde Hövelhof ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Gemeinde Hövelhof. (www.hoevelhof.de)
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.
Im Rahmen einer Überprüfung durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW wurden die im Folgenden aufgelisteten Unvereinbarkeiten festgestellt.
Über unser Formular "Etwas melden" haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse info@hoevelhof.de gesendet und von den Mitarbeitern des Hauptamts der Gemeinde Hövelhof bearbeitet.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber der Website ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd
Sprungmarken im Rahmenlayout helfen, bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Accesskey. Dank Accesskeys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss.
Weitere Informationen zu Accesskeys und die Verwendung in unterschiedlichen Browsern können auf der Webseite "Zugang für alle" der Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung nachgelesen werden.