Hinweise zum Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh

25.06.2020

Welche Einschränkungen gelten aktuell in unserem Nachbarkreis Gütersloh? Aktualisiert am 02.07.2020

Aufgrund des Ausbruchsgeschehens im Zusammenhang mit der Firma Tönnies im Kreis Gütersloh wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die sog. Coronaregionalverordnung  erlassen.

Diese trifft Regelungen, die ausschließlich für das Gebiet des Kreises Gütersloh gelten.

In diesem Kreisen ist daher nun darauf zu achten, dass im öffentlichen Raum keine größeren Personengruppen zusammentreffen dürfen. Erlaubt ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum von Verwandten in gerader Linie, Personen aus einem Haushalt oder andernfalls das Treffen von maximal zwei Personen. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen begleitet werden.

Auch wurden in dem Kreis wieder Einrichtungen wie beispielsweise Kinos, Ausstellungen, Bars, Hallenbäder und Fitnessstudios sicherheitshalber geschlossen.

Diese Vorschriften gelten für alle Personen, die sich in im Kreis Gütersloh aufhalten.

Reisebusreisen oder sonstige Gruppenreisen sind im Kreisgebiet nur unter der Auflage erlaubt, dass für alle Teilnehmer ein ärztliches Zeugnis darüber vorliegt, dass nachweislich keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Die Coronaregionalverordnung ist befristet bis zum 07.07.2020.

Derzeit werden die Testungen im Kreisgebiet auch innerhalb der Bevölkerung ohne Bezug zum Unternehmen Tönnies und unabhängig vom Auftreten von Symptomen ausgeweitet und durchgeführt.

Auf Grundlage der Ergebnisse soll über das weitere Vorgehen entschieden werden, insbesondere darüber, ob die einschränkenden Maßnahmen in den beiden Kreisen so aufrechterhalten werden müssen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für die in unserem Kreis wohnhaften Personen im Rahmen einer Allgemeinverfügung geregelt, dass alle im Betrieb der Firma Tönnies am Standort „In der Mark 2“ in Rheda-Wiedenbrück, im Zeitraum vom 03.06.-17.06.2020, tätigen Personen und deren Haushaltsangehörige unter Quarantäne stehen. Die Allgemeinverfügung gilt unabhängig davon, ob die Betreffenden im direkten Anstellungsverhältnis zur Tönnies-Unternehmensgruppe oder zu Subunternehmen stehen. Auch Selbstständige, die an dem genannten Standort tätig waren oder Personen, die im Auftrag des Unternehmens dort gearbeitet haben, fallen unter die Quarantäneregelung.

Die Betroffenen, sind verpflichtet, sich unmittelbar, sofern noch nicht geschehen, mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn in Verbindung zu setzen. Das Gesundheitsamt des Kreises Paderborn ist zu erreichen über die Telefonnummer: 05251 308 3333.

Darüber hinaus gibt es derzeit keine neu zu beachtenden Vorschriften oder Regelungen auf dem Gebiet der Gemeinde Hövelhof.

Die Schutzvorschriften der aktuellen Coronaschutzverordnung sind auch weiterhin unbedingt einzuhalten.

Insbesondere Abstandsregelungen und die Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen sind konsequent einzuhalten.

Empfohlen wird zudem die Nutzung der Corona-Warn-App:
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung.
Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Alle einschränkenden Maßnahmen dienen dem Schutz eines jedem Einzelnen. Die Maßnahmen können ihr Ziel nur dann erreichen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um das Ausbruchsgeschehen möglichst stabil zu halten und damit eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu vermeiden.