Einschränkungen bei der VHS

02.11.2020

Weite Teile des VHS-Kursangebotes im November ausgesetzt

Am 2. November 2020 tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Durchführung von Präsenzkursen und -veranstaltungen ist den Volkshochschulen im Zeitraum vom 02.11. bis zum 30.11.2020 untersagt, sofern diese nicht für den Erwerb eines Berufsausbildungsabschlusses oder für die Integration erforderlich sind. Die „VHS vor Ort“ gibt bekannt, dass alle betroffenen Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen rechtzeitig über die Aussetzung oder die Absage ihrer Kurse und Veranstaltungen informiert werden. Sobald die VHS eine Aussage darüber treffen kann, wie es ab Dezember weitergeht, werden umgehend weitere Informationen folgen.
Die Online-Angebote der VHS sind grundsätzlich nicht von den Regelungen betroffen und können wie angekündigt durchgeführt werden. Diese finden Interessenten unter folgendem Link auf den Internetseiten der VHS: www.vhs-vor-ort.de
Für mögliche Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der VHS-Hauptgeschäftsstelle unter 0 52 58 | 9 37 96-0 als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.