29.11.2020
Ein Schüler der Klasse ist positiv auf COVID-19 getestet worden
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4a der Mühlenschule und zwei Lehrkräfte befinden sich seit gestern bis zum 08.12.2020 in häuslicher Quarantäne.
Die Schulleitung hat am Samstag die Mitteilung des Gesundheitsamtes erhalten und noch am gleichen Tag die Kontaktpersonen ermittelt und in Absprache mit dem Gesundheitsamt die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die betroffenen Lehrkräfte informiert.
An alle Betroffenen richtet sich die Bitte, von der Möglichkeit der Testung auf Sars-Covid-19 bei einem Arzt Gebrauch zu machen. Außerdem sind die Quarantäneauflagen einzuhalten.
Wer unter Quarantäne steht, darf im gesamten Zeitraum der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen. Ausnahmen, z. B. wenn eine Testung durchgeführt werden soll oder ein Arztbesuch notwendig ist, müssen zuvor mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. Der Kontakt zu Haushaltsangehörigen, die nicht unter Quarantäne stehen, ist zu vermeiden. Personen in Quarantäne dürfen demnach auch keinen Besuch empfangen. Während der Quarantänezeit ist es wichtig, gut im Blick zu haben, ob möglicherweise Symptome auftreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten. Aus diesem Grund muss der Gesundheitszustand in einem Tagebuch protokolliert werden. Detaillierte Informationen zur Quarantäne finden sich auf den Internetseiten des Kreisgesundheitsamtes
Die Sennegemeinde Hövelhof weist darauf hin, dass es für die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders wichtig ist, die Quarantäneauflagen konsequent einzuhalten. Die Einhaltung der Quarantäneanordnungen wird von der Ordnungsbehörde überwacht und kontrolliert. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Dabei ist es unerheblich, ob die Anordnungen mündlich, schriftlich oder als Allgemeinverfügung erlassen wurden.