Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt

11.03.2025

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat für Dienstag, 11. März, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt Trauerbeflaggung angeordnet. Die Anordnung, die Flaggen auf Halbmast zu setzen, gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.