Kitas und Schulen bleiben weiterhin in Hövelhof wegen Coronavirus (COVID19) geschlossen

15.03.2020

Stand 14:30 Uhr - Alle Schulen und Kindergärten im Land Nordrhein-Westfalen werden vom 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.

Erlass zur Schließung der Schulen und KiTas liegt vor.
Aufgrund der besonderen Sachlage in Hövelhof werden am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März sämtliche Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben, ohne dass eine Notbetreuung angeboten werden kann. Das hängt mit dem Erkrankungsfall in einer Hövelhofer Arztpraxis zusammen, denn noch immer ist nicht bekannt, welcher Personenkreis mit welchen möglichen Folgen betroffen ist. Dies ist notwendig, um weitere Infektionsketten zu unterbinden. Wir sind uns dabei der besonderen Verantwortung bewusst, die insbesondere von Personen zu tragen ist, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen wertvolle Arbeit leisten und dabei häufig auch in großem Maß in nahem Kontakt mit Risikogruppen stehen.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen, insbesondere im Gesundheitswesen arbeiten und wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen würden, soll ab Mittwoch eine Notbetreuung bis zur Jahrgangsstufe 6 durch die Schulen und OGSn, BGSn und Kindertagesstätten angeboten werden.
Das gilt für die Fälle, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten und eine unentbehrliche Schlüsselposition einnehmen. Diese Betreuung soll erfolgen, so-fern eine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann. Selbstverständlich ist davon abzusehen, dabei Familienmitglieder in die Betreuung einzubinden, die einer Risikogruppe angehören, insbesondere älterer Großeltern.
Schlüsselpersonen sind demnach Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Und das nur, wenn beide Elternteile als Schlüsselpersonen tätig sind, bei Alleinerziehenden in Schlüsselpositionen und wenn eine Betreuung, auch durch Ausschöpfung aller weiteren Maßnahmen (durch Familienangehörige oder flexible Arbeitszeiten) nicht möglich ist. Die Ausnahme ist also strengen Kriterien unterworfen und darf angesichts der Situation nicht zur Regel werden.
Voraussetzung für die Prüfung der Notwendigkeit ist eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten. Die endgültige Entscheidung trifft die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde.
Ihre Fragen richten sie bitte an die Rufnummer 05257-5009-121.
Als zeitlicher Rahmen für diese Maßnahmen wurde das im Erlass das Ende der Osterferien benannt, d.h. bis zum 19.04.2020.