Auswirkungen der Grundsteuerreform

14.01.2025

Gemeinde Hövelhof versendet neue Bescheide voraussichtlich im März 2025

Haus mit Taschenrechner und Münzen

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in ganz Deutschland eine neue Regelung für die Grundsteuer. Ziel ist es, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Zukünftig werden manche Grundbesitzer mehr bezahlen müssen, andere weniger. Die neuen Steuerbescheide verschickt die Gemeinde Hövelhof voraussichtlich Anfang März.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer stützte sich auf Grundstückswerte aus dem Jahr 1964. Diese Werte stimmen nicht mehr mit den heutigen Grundstückspreisen überein, sodass vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage unterschiedlich besteuert wurden. Die neue Regelung berücksichtigt nun die aktuellen Grundstückspreise zu einem einheitlichen Zeitpunkt und sorgt so für mehr Gerechtigkeit.

Der bisherige Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert durch die Reform seine Gültigkeit. An seine Stelle tritt der Grundsteuerwert, den die Finanzämter nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ermittelt haben. Um die Grundsteuer zu berechnen, wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl, einer gesetzliche festgelegte Zahl, multipliziert. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Hebesatz, einem Prozentsatz, den die Gemeinde festlegt, weiter multipliziert.

Da sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Die Anpassung ist notwendig, damit die Gemeinden insgesamt genauso viel Grundsteuer einnehmen wie bisher – nicht mehr und nicht weniger. In Hövelhof wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 186 Prozent (bisher 247 Prozent) und für die Grundsteuer B auf 560 Prozent (bisher 479 Prozent) angepasst.

Dass die Gemeinde in Summe nicht mehr Grundsteuer einnimmt als zuvor bedeutet allerdings nicht, dass jede Person die gleiche Grundsteuer bezahlt. Wie viel jeder Eigentümer zahlt, hängt davon ab, wie sich der Wert seines Grundstücks verändert hat. Wenn ein Grundstück im Vergleich stärker an Wert gewonnen hat, muss der Eigentümer mehr zahlen. Andere Eigentümer zahlen weniger oder der Betrag bleibt nahezu gleich. Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf die Festlegung des Grundsteuerwertes.

Im Grundsteuerbescheid wird ein Informationsblatt zur Reform beigefügt. Wer Fragen zur Zahlung hat, kann sich an das Kämmereiamt der Gemeinde wenden. Für alle anderen Fragen ist das Finanzamt zuständig. Es wird darum gebeten, Fragen erst nach Erhalt des Bescheids und des Informationsblatts zu stellen.