Fragen und Anregungen zur Gestaltung um die Schlossachse
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der digitalen Bürgerveranstaltung
In einer digitalen Bürgerveranstaltung am 19. Januar wurden die Gestaltungsentwürfe für den Bereich um die freigelegte Schlossachse vorgestellt. Mit der Freilegung hat die Gemeindeverwaltung das Projektziel verfolgt, das Schloss hervorzuheben und als Wahrzeichen und Alleinstellungsmerkmal herauszustellen. Eine Bebauung soll dies unterstützen.
Die Gemeindeverwaltung hat eine städtebauliche Studie bei der Architektur-Werk-Stadt (AWS) in Paderborn in Auftrag gegeben. Diese sollte erörtern, welche Bebauung aus objektiver, städtebaulicher Sicht für den Standort passend wäre. Den von der Studie abgeleiteten Entwurf haben Uwe Balhorn und Hubert Wewer bei der Bürgerveranstaltung präsentiert.
Unabhängig von der Studie hat ein Investor das Architekturbüro Breithaupt Architekten Salzkotten damit beauftragt, einen Gestaltungsentwurf zu erstellen. Diesen individuellen Entwurf stellte Andreas Breithaupt vor.
Beide Konzepte sind als erste Entwürfe zu verstehen, um eine Grundlage zur Diskussion zu erhalten und sich einem umsetzungsfähigen Gestaltungsentwurf zu nähern. Sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern geben lediglich eine Richtung für ein Gesamtkonzept vor.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, über eine E-Mail-Adresse Fragen und Anregungen einzureichen. Diese wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27. Januar eingebracht und werden den Ratsmitgliedern zur Berücksichtigung bei ihren weiteren Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es nun, in den nächsten Wochen auf Grundlage der vielfältigen und sachdienlichen Meinungsbilder sowie der ersten Gestaltungsentwürfe ein Gesamtkonzept zu entwickeln.
Für die rege Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger bedankt sich die Gemeindeverwaltung ganz herzlich. Das gesammelte Feedback sowie die Antworten auf alle eingereichten Fragen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Fragen und Antworten zu den Gestaltungsentwürfen
Diese FAQ erläutern die Fragen der Hövelhoferinnen und Hövelhofer zu den Gestaltungsentwürfen des Bereichs um die Schlossachse. Sie wurden während der Bürgerveranstaltung oder im Nachgang per E-Mail an die Gemeinde gestellt.
Fragen zur FAQ-Liste
Werden alle gesammelten Fragen, die die Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema eingereicht haben, beantwortet? Oder werden die Fragen zensiert, weil nur die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht werden?
Es werden alle gestellten Fragen veröffentlicht und beantwortet. Zur besseren Übersicht werden die Fragen thematisch gebündelt und bei Wiederholung zusammengefasst beantwortet. Fragen, die vor oder während der Veranstaltung gestellt wurden, sind durch die Moderatorin umformuliert worden und können daher vom genauen Wortlaut abweichen.
Auch alle eingegangenen Anregungen und Meinungen werden veröffentlicht.
Was passiert mit meinen Fragen und meinem Feedback?
Die Fragen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und dem Gemeinderat für seine Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Format der Bürgerveranstaltung und Bürgerbeteiligung
Warum ist die Bürgerbeteiligung eine Art Frontalbeschallung ohne die Möglichkeit direkt Fragen zu stellen wie zum Beispiel in einem interaktiven Zoom- oder Teams-Format? Warum findet die Präsentation nicht als Zoom-Meeting oder YouTube-Stream mit Kommentarfunktion statt?
Es wurde ein Format gewählt, das möglichst viele Bürgerinnen und Bürger niederschwellig erreicht. Die hohe Zugriffsrate von über 2.200 Zuschauern zeigt die Richtigkeit des Formats.
Warum steht die Emailadresse nicht in der Veranstaltungsbeschreibung auf YouTube?
Auf die Möglichkeit, Fragen und Anregungen an schlossgarten@hoevelhof.de zu senden, wurde während der Veranstaltung durch die Moderatorin sowie mit einem Laufband-Ticker hingewiesen. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der Beschreibung wurde vorgenommen.
Warum gibt es zu den beiden Entwürfen keine Bürgerbeteiligung? Warum dürfen die Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger nicht auch durch eine Bürgerbefragung aktiv an der Gestaltung ihres Ortskerns teilnehmen, zum Beispiel was die Größe/Etagenzahl des Neubaus betrifft bzw. über die Entwürfe mit abstimmen? Warum gibt es keine Bürgerbeteiligung vor den Entwürfen: Was wollen wir, welchen Baustil finden wir in Hövelhof mehrheitlich interessant und wie groß soll das Gebäude werden?
Die Bürgerveranstaltung wurde als geeignetes Medium betrachtet die Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Die eingegangenen Fragen, Anregungen und Meinungen werden in den FAQ gebündelt. Das Ziel der Bürgerveranstaltung und der FAQ ist ein Meinungsbild der Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger einzuholen, um den gewählten politischen Vertretern eine Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Gestaltung der Schlossachse zu liefern. Auch eingegangene Anregungen und Meinungen zur Größe/Etagenzahl des Neubaus und zum Baustil werden dem politischen Gremium zur Verfügung gestellt.
Fragen zur Gebäudegestaltung
Wäre auch ein kleineres Gebäude denkbar?
Die beiden Architekten teilen mit ihren Entwürfen die Meinung, dass ein von der Breite und Geschossigkeit starkes Gebäude erforderlich ist, um dem Henkenplatz optisch einen Abschluss zu geben.
Wird das Schloss nicht möglicherweise besser in Szene gesetzt, wenn der Neubau eher so aufgebaut ist, dass er Apotheke und Anbau verdeckt, aber zum Schlossgarten eben nur ein- bis zweigeschossig ist, ggfs. mit Dachterrasse und von dort dann der Blick auf das Schloss und zur Kreuzung hin erst zwei- bis drei-geschossig wird?
Die Anregung kann in die weiteren Überlegungen zur Planung einbezogen werden. Wichtig ist jedoch weiterhin, dass eine klare Raumkante durch eine Gebäudekante geschaffen wird, die die Sichtachse fasst und den Blick auf das Schloss lenkt.
Ist eine offenere, glas- und holzbasierte Bauweise, mit entsprechender hochmoderner Photovoltaik an den möglichen Stellen nicht eine gute Möglichkeit, um das Schloss optisch besser herauszustellen?
Auch dies ist eine Anregung, die in die weiteren Überlegungen zur Gebäudegestaltung einfließen kann.
Gibt es denn Vorgaben, dass die beiden Gebäude viergeschossig sein müssen, oder ist nicht auch ein zwei- oder dreigeschossiges Gebäude vorstellbar?
Eine Vorgabe für eine Mindesthöhe gibt es nicht. Die beiden vorgestellten Entwürfe haben unabhängig voneinander aus der städtebaulichen Umgebung ihre jeweilige Gebäudehöhe und Geschossigkeit abgeleitet.
Wo genau lehnt sich der Entwurf an das vorherige Gebäude oder an die historischen Gebäude in der Nachbarschaft an? Es wurde versprochen, dass architektonisch ein Bezug zur Gaststätte Möller hergestellt wird. Wo ist dieser Bezug in den Entwürfen zu finden? (Das abgerissene Gebäude war weder 3-geschossig noch hatte es ein Mansard-Dach etc.)
Diese Frage bezieht sich insbesondere auf den Entwurf der AWS, welcher aus der städtebaulichen Studie hergeleitet wurde.
Das Gebäude der AWS orientiert sich in seinem Gebäudeaufbau an Grundzügen des Gebäudes Möller. Insbesondere der klassische Fensteraufbau, wie das Ursprungsgebäude aus den 1910er Jahren ihn aufweist, sowie das optisch hervorheben des Erdgeschosses inkl. klar abgegrenztem Fries und einer Rahmung der Fenster erinnern im architektonischen Aufbau an das Gebäude Möller. Diese architektonischen Elemente wurden aufgegriffen und in eine moderne Architektur eingebracht.
Könnte sich das zukünftige Gebäude zur Sichtachse / zum Jagdschloß nach Südwesten durch Loggien / eine Dachterrasse etwas öffnen?
Der Investorenentwurf sieht bereits Loggien in den Obergeschossen in Richtung Sichtachse vor. Über weitere Öffnungen kann im Rahmen der Feinplanung nachgedacht werden. Diese müssen mit der Anordnung im Gebäudeinnern in Einklang stehen.
Laut den Ausführungen von Frau Rüther soll ein (erneuter) funktionaler städtebaulicher Missstand verhindert werden. Wie will die Gemeindeverwaltung das verhindern bzw. dann dort eingreifen?
Durch eine gute Architektur und die Ansiedlung tragfähiger Nutzungen können Leerstände und damit einhergehend funktionale Missstände vermieden werden. Darüber hinaus muss eine Nutzung des Gebäudes auch immer vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeitsaspekten betrachtet werden. Das schönste Gebäude kann nur solange adäquate Nutzung beheimaten, solange die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Insbesondere Leerstände können vor diesem Hintergrund langfristig vermieden werden. Zusätzlich wird das Gebäude von umliegenden Nutzungen und städtebaulichen Strukturen geprägt, die stark dazu beitragen, ob sich städtebauliche Missstände und Funktionsverluste entwickeln.
Wie viel Möglichkeit der Einflussnahme bleibt der Gemeinde bei einem Verkauf an den Investor?
Die Gemeinde würde im Vorfeld mit dem Investor einen Erbbaurechtvertrag sowie einen städtebaulichen Vertrag abschließen und ihm gewisse Vorgaben beispielsweise hinsichtlich der Größenordnung und der gastronomischen Nutzung machen. Auch gestalterische Vorgaben können im gemeinsamen Einvernehmen vertraglich geregelt werden.
Bisher war immer die Rede davon, das (Teil-)Grundstück an einen Investor zu verpachten. In der Präsentation würde auch von einem möglichen Verkauf an einen Investor gesprochen. Was denn nun?
Die Gemeinde würde im Vorfeld mit dem Investor einen Erbbaurechtvertrag über eine Teilfläche sowie einen städtebaulichen Vertrag abschließen.
Ist ein Bebauungsplan denkbar, der Einfluss auf die gewünschten Nutzungen und den Umfang der Bebauung auf dem Baugrundstück und ggf. dem nordwestlichen Nachbargrundstück nimmt und zusätzlich die Festsetzung von Randbegrünungen ermöglicht?
Ein Bebauungsplanverfahren für die Überplanung des gemeindlichen Grundstückes ist bereits eingeleitet worden. Die Möglichkeit der Erweiterung des Einzugsbereiches ist grundsätzlich gegeben. Ob die Möglichkeit genutzt werden soll, liegt im Ermessen des Rates der Gemeinde Hövelhof.
Inwieweit kann bzw. werden potenzielle Bauherren an die von den beiden Architektenbüros gezeigten Entwürfe bei der eigenfinanzierten Umsetzung gebunden. Im Augenblick entwickelt sich in der öffentlichen Diskussion der Eindruck, dass die gezeigten Entwürfe bei der Entscheidung für den einen oder anderen Weg auch letztendlich so realisiert werden. Ich glaube hierzu bedarf es einer eindeutigen Klarstellung durch die Gemeinde.
Bei den vorgestellten Entwürfen handelt es sich zum einen um einen aus einer städtebaulichen Studie entwickelten Entwurf (aws) sowie um einen ersten Gestaltungsentwurf eines Investors (Breithaupt Architekten). Beide Entwürfe sind als Gestaltungsentwürfe zu verstehen, die im weiteren Verlauf auch verändert und/oder angepasst werden können. Maßgeblich entscheidet dies der Rat der Gemeinde Hövelhof. Letztendlich ist das Ziel, einen Entwurf auszuarbeiten, mit dem sowohl die Gemeinde, als auch der Investor einverstanden sind. Die Sicherheit, dass das Gebäude abschließend so gebaut wird, wie es am Ende alle Beteiligten vereinbart haben, wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert.
Das zu errichtende Gebäude soll laut der Präsentation wirtschaftlich rentabel sein. Für wen soll es das sein und was passiert, wenn es das nicht ist? Haftet dann die Gemeinde für evtl. Verluste (vgl. Hallenbad-Neubau)? Kauft sie das Gebäude auf?
Haftungs- und Übernahmeregelungen, wie dies bspw. beim Bau des Hallenbades zwischen dem Verein und der Gemeinde geben wird, sind hier nicht geplant, da es sich bei dem Bauvorhaben nicht um eine öffentliche und gemeinwohlorientierte Nutzung handelt. Dementsprechend haftet die Gemeinde nicht für eventuelle Verluste. Die wirtschaftliche Ausgestaltung liegt letztendlich allein in der Verantwortung des Investors. Umso wichtiger ist es, dass durch die Gemeinde die gemeinsamen städtebaulichen, architektonischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass der Investor die Chance erhält, ein wirtschaftlich rentables Vorhaben umsetzen zu können. Am Ende sollte das allgemeine Interesse darin bestehen, Nutzungen zu etablieren, die langfristig zu einer Belebung und Attraktivierung des Bereiches beitragen.
Das Grundstück soll über ein Erbbaurecht an einen Investor übertragen werden. Im Falle von Verkaufsabsichten des Investors an einen Dritten, hat die Gemeinde die Möglichkeit im Rahmen des Erbbaurechtes das Vorkaufsrecht auszuüben. Somit ist der Einfluss auf die Nutzung des Grundstückes auch langfristig gesichert.
Fragen zur Nutzung
Ist eine örtliche Bedarfsanalyse hier hilfreich? Hat eine neue, zusätzliche Gastronomie trotz zentraler attraktiver Lage am Schloßgarten gute Startbedingungen (neben der vorhandenen Gastronomie im engeren und weiteren Umfeld in Hövelhof, neben den Konkurrenz-Angeboten in den Nachbargemeinden und den Oberzentren Paderborn und Bielefeld)? Im Wissen, dass die katholische Gemeinde das Pfarrheim gastronomisch nutzen wird und dies im Ortskernkonzept meines Wissens nach nicht berücksichtigt wird, stellt sich mir die generelle Frage nach der Sinnhaftigkeit von zwei gastronomischen Angeboten in der Nähe des Schlossgartens. Daher möchte ich gerne einerseits wissen, ob es fundierte Aussagen zur Sinnhaftigkeit eines weiteren Lokals gibt und aus welchem Grund es zu gastronomischen Zwecken genutzt werden muss?
Der Gemeinderat hat sich für eine gastronomische Nutzung an dieser Stelle entschieden. Die gastronomische Vielfalt Hövelhofs soll erweitert werden und trägt grundsätzlich zur Belebung bei. Mögliche Investoren sind jedoch auch dazu angehalten eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in ihre Überlegungen und gastronomischen Konzepte einzubeziehen.
Steht eine gastronomische Nutzung bereits fest oder wurden andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft?
Der Gemeinderat hat sich bewusst dafür entschieden, an diesem privilegierten Platz eine gastronomische Nutzung anzusiedeln. Aus Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern war dieser Wunsch ebenfalls zu spüren, da dies auch in der Vergangenheit der Fall war.
Werden die Hövelhofer Gastronomen gefragt bzw. mit ins Boot genommen? Über was für eine Gastronomie sprechen wir und wer soll wird Sie betreiben?
Die Auswahl des Gastronomen und des gastronomischen Konzeptes liegt im Ermessen des Investors. Hövelhofer Gastronomen haben bereits Interesse gezeigt.
Gibt es bereits konkrete Gespräche mit Gastronomen?
In Deutschland gibt es derzeit nicht viele, die bereit sind diese Verantwortung zu übernehmen. Gerade in der Corona-Zeit, in der viele Gastronomen ihre Läden schließen mussten. Auch Servicekräfte zu finden ist nicht ganz einfach, daher wäre an dieser Stelle der Investor gefragt. Möglicherweise könnten Brauereien oder gastronomische Betriebe aus der Region unterstützen. Erste Interessenbekundungen Hövelhofer Gastronomen liegen vor.
Ist es angemessen, an der Stelle die Bebauung einzig mit der Vorgabe der Geschossigkeit und gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss zu belegen, oder sollten Hövelhofer Ansprüche nicht ein wenig gehobener sein?
Qualitative Bewertungen der Konzepte durch den Gemeinderat fließen in den Entscheidungsprozess ein.
Ist die Frage, ob im Zentrum Hövelhofs die Bürgerinnen und Bürger nicht den Anspruch auf ein Leuchtturmprojekt haben, tatsächlich mit „nein“ beantwortet? Könnten Leuchtturmprojekte im sozialen und gesellschaftlich wünschenswerten Geschäftsfeld, wie z.B. einer inklusiv arbeitenden Gastronomie, umgesetzt werden, anstatt einem einzigen Investor die Möglichkeit zur Geldvermehrung zu geben? Warum hat man nicht über ein integratives oder inklusives Projekt in dem Rahmen nachgedacht?
Qualitative Bewertungen erfolgen nach Beteiligung der Bürger durch den Gemeinderat. Die Zusammenarbeit von gesellschaftlichem Mehrwert und wirtschaftlichem Nutzen ist Wesensmerkmal von einer sozialen, funktionierenden Marktwirtschaft.
Welche sonstigen gewerblichen Nutzungen und / oder Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke wären hier langfristig realistisch?
Der Gemeinderat hat für das Vorhaben eine gastronomische Nutzung beschlossen. Im Obergeschoss sind an der Nachfrage orientierte Büronutzungen denkbar.
Wurde eine alternative Nutzung des Grundstücks geprüft? Welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten sind neben dem Wohnen denkbar?
Grundsätzlich könnten beispielsweise auch Büroflächen in den oberen Etagen geschaffen werden. Andreas Breithaupt erkennt jedoch einen Trend zum innerstädtischen Wohnen. Die zentrale Lage spricht gerade ältere Personen aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit von Läden, Ärzten o.Ä. an.
Ist es wirklich logisch, eine Außengastronomie ohne Blick auf das Schloss zu planen?
Eine Außengastronomie mit Blick auf das Schloss ist sicherlich wünschenswert. Der genaue Standort einer außengastronomischen Nutzung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, da diese auch mit der Anordnung der Gastronomie im Gebäudeinneren abgestimmt sein sollte. Je nach Ausgestaltung und Größe sind unterschiedliche Varianten denkbar.
Was ist im Konzept der AWS in den Obergeschossen vorgesehen? Wäre die Dachterrasse offen zugänglich?
Bei der Konzeption des Gebäudes hat das Architekturbüro AWS vorwiegend Büroflächen oder einer Arztpraxis angedacht. Theoretisch wäre es möglich, dass die Stadtloggia öffentlich zugänglich wäre. So könnte dort beispielsweise eine Roof-Top-Bar entstehen.
In der Veranstaltung wurde dargelegt, dass sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) befindet. Wie werden ggf. unerwünschte Nutzungen am Standort ausgeschlossen? Gibt es dazu eine Satzung? Soll das Erdgeschoss - „im öffentlichen Raum" - grundsätzlich als „öffentliche (zugängliche)" Nutzungsebene / evtl. als Nutzung für den Gemeinbedarf dienen? Ist hier beim „Anlaufpunkt" aus Westen / Süden / Osten ein ergänzender touristischer / musealer / ggf. multifunktionaler Standort (z.B. Leaderprojekt Senne) denkbar?
Der Ausschluss von bestimmten Nutzungen ist öffentlich-rechtlich nur über Festsetzungen in einem Bebauungsplan möglich. Ein Bebauungsplanverfahren wurde bereits eingeleitet, entsprechende Festsetzungen könnten noch eingearbeitet werden.
Der Gemeinderat hat sich per Beschluss dazu entschieden, eine gastronomische Nutzung im Erdgebäude zu etablieren. Die vorgestellten Planungen entsprechen diesem Beschluss. Grundsätzlich sind auch andere Nutzungen im Erdgeschoss denkbar, derzeit von der Gemeinde jedoch nicht weiterverfolgt worden.
Insbesondere in den oberen Geschossen sind aus Sicht der Gemeinde auch museale oder touristische Nutzungen denkbar. Eine solche Nutzung sollte jedoch in jedem Fall zuvor mit dem jeweiligen Investor und Gebäudeeigentümer geklärt werden.
Wäre es nicht auch denkbar, den Platz frei zu lassen und ihn mit in die Planung des Schlossgartens einzubeziehen?
Diese Variante ist grundsätzlich denkbar und war Teil der ersten Planungen der Gemeinde. Der Rat der Gemeinde hat sich allerdings im April 2021 für eine Bebauung des östlichen Grundstücksbereiches entschieden.
Fragen zur Außenanlage
Wie sind die Pläne hinsichtlich der Außenanlagen? Wird es eine offene Gestaltung des Schlossparks geben?
Das Konzept sieht vor, dass wesentliche Gestaltungsmerkmale, wie die Staudenbänder weitergeführt werden, sodass man ein durchgehendes Konzept vom Jagdschloss bis zum Ende des Schlossgartens an der Delbrücker Straße wahrnehmen kann. Eine kleine Platzgestaltung mit Sitzgelegenheiten soll den Schlusspunkt bilden.
In der Veranstaltung wurde betont, dass eine Raumkante / ein räumlicher Abschluss zum Henkenplatz entstehen soll: Ein Abschluss des Schloßgartens gegenüber der Allee erscheint aus meiner Sicht auch sinnvoll, um die erwünschte Aufenthaltsqualität (mit Sitzbereich) im südlichen Bereich des Schloßgartens nahe der viel befahrenen Straße zu erreichen: Ist eine für den Schloßgarten niedrige Einfriedigung (evtl. Hecke mit heimischen Gehölzen, ggf. im Versatz mit einem Sichtmauerwerk) denkbar, mit einem Zugang in der Mitte der Sichtachse? Wie auf der historischen Fotografie der Gaststätte Möller erkennbar, sollte (möglichst beidseitig, soweit möglich) eine Straßenrandbegrünung durch großkronige Laubbäume erfolgen (das Stadtbild im Ortskern wird durch die noch vorhandenen Bäume an der Kirche und an der Allee sehr positiv mitgeprägt).
Der Schlossgarten ist geprägt von einer sehr offenen Gestaltung. Diese Gestaltungslinie soll insgesamt fortgeführt werden. Fortgeführt werden soll auch die Gestaltung mit großkronigen Bäumen, um den Parkcharakter und das Gestaltungsbild auch entlang der Allee fortzuführen. Ob im Einzelnen eine Hecke aus heimischen Gehölzen den Abschluss entlang der Allee bildet, kann hier nicht abschließend bewertet werden. Die Anregung wird in die weiteren Überlegungen der Planung einbezogen.
Besteht die Möglichkeit, einen Bouleplatz zu integrieren?
Im Rahmen der Schlossgartenplanung wurde diese Idee bereits mitaufgegriffen. Die Wegeachsen sind genau drei Meter breit, was der Breite einer Wettkampfbahn im Boule entspricht. Eine Gruppe hat diese Möglichkeiten bereits erkannt und spielt regelmäßig vor dem Jagdschloss.
Besteht die Option, in diesem Bereich im Anschluss an den Schloßgarten allgemein öffentlich zugängliche WC-Anlagen (zumindest ein barrierefreies WC) vorzusehen?
Im Büchereigebäude befindet sich ein jederzeit öffentlich zugängliches und barrierefreies WC. Weitere öffentlich zugängliche WC-Anlagen sind derzeit nicht geplant.
Fragen zum Verkehr
Wie soll der Radverkehr vor dem neuen Gebäude geführt werden?
Es ist weiterhin geplant, Fußgänger und Radfahrer an dem Gebäude vorbeizuführen. Die öffentlichen Gehwege werden in die Platzgestaltung mit einbezogen. Neusten Erkenntnissen nach geht man dazu über, den Radverkehr auch auf die Straße zu holen. Hierzu müsste zunächst eine Abstimmung mit dem Kreis Paderborn als Straßenbaulastträger erfolgen.
Welche Parkmöglichkeiten sind vorgesehen? Wäre eine Tiefgarage unterhalb des Gebäudes denkbar? Wie können die erforderlichen Parkplätze für den Neubau auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden (Tiefgarage erforderlich?)?
Die Bodenverhältnisse sind aktuell noch unklar. Eine Tiefgarage wäre jedoch in jedem Fall ein hoher Kostenaufwand. Eine oberirdische Lösung direkt vor Ort wäre hingegen zu Lasten der Qualität des Schlossgartens und auch räumlich nicht gut umsetzbar. Grundsätzlich sind viele öffentliche Stellflächen rundherum fußläufig erreichbar, beispielsweise am Hövelmarkt, straßenbegleitend an der Schossachse oder hinter der Senne-Apotheke.
Fragen zu Immissionen
Gibt es Untersuchungen zur Lärmemission durch die anliegenden Hauptverkehrsstraßen für den Schlosspark und für den Neubau? Ist ggf. ein Lärmschutz für den Schlosspark (der ja nun zu zwei Seiten offen ist) nötig? Wie wollen Sie mit den hohen Immissionen umgehen?
Ein spezielles schalltechnisches Gutachten liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Aufschluss über die grundlegende Lärmbelastung durch den umliegenden Verkehr gibt jedoch die Lärmaktionsplanung, welche durchaus erhöhte Lärmimmissionen am Standort bescheinigt. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Nutzung des Gebäudes genau zu bedenken, damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dauerhaft gewährleistet sind. Hier spielen v.a. auch Möglichkeiten des passiven Schallschutzes eine tragende Rolle.
Durch die Errichtung eines Gebäudes östlich der Sichtachse wird ein Teil des Lärms weiterhin vom Schlossgarten abgeschirmt. Inwieweit weitere Maßnahmen eines baulichen Schallschutzes entlang der westlichen Allee erforderlich werden und vor dem Hintergrund einer offenen Gestaltung des Schlossgartens wird im weiteren Verlauf nochmal überprüft.
Fragen zur nachhaltigen und energetischen Umsetzung
Inwieweit wird in den Entwürfen auf Nachhaltigkeit geachtet?
Es handelt sich um hochwärmegedämmte Gebäude, in die eine entsprechende Technik eingebaut wird. Für die Architekten ist es wichtig, nachhaltig und energetisch zu bauen.
Ist eine Photovoltaikanlage geplant?
Der Entwurf von Andreas Breithaupt sieht eine Photovoltaikanlage vor. Da das Dach in Richtung Süden geneigt ist, erhofft er sich einen guten Nutzen von der Anlage.
Wäre es nicht wichtig, eine Bebauung in zukunftsfähiger Ausführung sicherzustellen? Also zum Beispiel ein Plusenergiehaus mit innovativer integrierter Fassadenphotovoltaik o.ä. zu errichten, bei dem schon jetzt sichergestellt ist, dass die Baumaterialien bei Abriss einer erneuten Verwendung zugeführt werden können, also in Annäherung der in einigen Jahren geltenden Standards der Kreislaufwirtschaft?
Die genannten Ausführungsmöglichkeiten werden als Anregung in die weiteren Überlegungen zur Planung aufgenommen. Grundsätzlich sind alle Beteiligten bestrebt, nachhaltig und energetisch zu bauen. Genaue Rahmenbedingungen können im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden.
Fragen zum Nachbargebäude
Das Gebäude der jetzigen Senneapotheke und Ärzte wurde an die Kirche verkauft. Was passiert nach Abriss des Gebäudes mit der Apotheke und den Ärzten? Bekommen diese anderen Räumlichkeiten in Hövelhof? Ich hoffe sehr, dass die Ärzte vor Ort bleiben können. Ansonsten wäre dies ein großer Verlust für unsere Gemeine.
Am 12.01.2022 wurde in den Printmedien über die Kaufabsichten und Pläne der Kirche berichtet. Demnach beabsichtigt die Kirche das Gebäude zu erhalten und die langfristigen Mietverhältnisse mit Apotheke und Ärzten fortzuführen.
Zur besonderen Lage am zentralen Kreuzungspunkt / am Schloßgarten / am Vorplatz der Kirche / am Henkenplatz: Könnte noch eine Abstimmung mit der Eigentümerin der Nachbargrundstücke (Apotheken-Gebäude) erfolgen? Besteht dort die Option eines gemeinsamen Gebäudekomplexes bis zur heutigen Parkplatzanlage - in geschlossener Bebauung zur Kreuzung - mit ggf. zentraler (gläserner) Erschließung im Kreuzungsbereich und Durchgang zum Schloßgarten (Tor-Ausprägung als weitere Sichtachse aus Richtung Osten zum Schloßgarten)? Wird das Gebäude der Senneapotheke mit in die Neugestaltung einbezogen?
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des Apothekengebäudes, da die Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte und somit im Besitz des Gebäudes wäre.
Fragen zur Finanzierung
Wie gestaltet sich die Finanzierung?
Die Gemeinde hat das Grundstück erworben. Für den Erwerb und die Umgestaltung im Rahmen des Ortskernkonzepts wurden entsprechende Fördermittel zugesagt. Einen Teil des Grundstücks, der baulich genutzt werden soll, würde die Gemeinde heraus parzellieren. Dieser Teil soll im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags einem möglichen Investor übertragen werden, der dann auch für die weitere Finanzierung des Gebäudes selbst zuständig wäre. Die Gemeindeverwaltung ist danach für die Fortführung des Schlossgartens verantwortlich.
Fragen zum Zeitplan
Sofern sich der Gemeinderat für einen der Entwürfe entscheiden sollte, wie sieht dann der weitere Zeitplan aus?
Um eine städtebauliche Grundlage zu schaffen, benötigt man etwa ein halbes bis ein Jahr. Die Genehmigungsplanung und Vergabe der Aufträge würde parallel ebenfalls etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Im Anschluss könnte der Bau beginnen.
Fragen zum Investor
Wer wird der Investor bei dem Entwurf der Architekturwerkstadt sein?
Da die AWS ihren Entwurf als städtebauliches Konzept im Auftrag der Gemeinde angefertigt hat, gab es zum Präsentationszeitpunkt noch keinen Investor für diesen Entwurf. Ein Investor könnte sich in Anlehnung an den Entwurf ein Konzept vorstellen.
Warum wird nicht gewartet, bis es weitere potenzielle Investoren gibt?
Die weitere Entscheidung über die Vergabe bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Wie viele mögliche Investoren gibt es bis jetzt?
Bisher gibt es zwei potenzielle Investoren.
Werden lokale bzw. regionale Investoren bevorzugt?
Die Entscheidung wird konzeptabhängig getroffen. Lokale Investoren sind besonders eingeladen und willkommen.
Warum formuliert die Gemeinde keine Zielvorgaben und macht danach einen offenen Investorenwettbewerb, um mehr und interessantere Entwürfe zu bekommen? Hätte sich jeder mit Ideen, Vorschlägen und Wünschen und Entwürfen melden können?
Die Pläne der Gemeindeverwaltung, die Sichtachse zum Schloss freizulegen und im Umfeld ein Gebäude mit Gastronomie errichten zu lassen, wurde offen kommuniziert. Jeder Investor hätte mit seinen Ideen auf die Gemeinde zukommen können. Es gab mehrfach lose Gespräche mit möglichen Investoren, die jedoch andere Vorstellungen hatten als es der Ratsbeschluss vorgab. Der Investor, in dessen Auftrag einer der Entwürfe erstellt wurde, teilte das Konzept der Gemeinde. Dieser ist für gewünschte Änderungen seiner Entwurfsideen offen.
Fragen zum städtebaulichen Konzept
Warum gibt die Gemeindeverwaltung einen Architekten-Entwurf in Auftrag, obwohl sie selbst nicht bauen will und für diesen Entwurf auch keinen Investor hat. Wer bezahlt das Architekturbüro AWS für seine Arbeit und wurde über die Beauftragung im Gemeinderat abgestimmt?
Der Gemeinderat hat entschieden, dass ein städtebauliches Konzept angefertigt werden soll. Aufgrund des Ratsbeschlusses hat die Sennegemeinde das städtebauliche Konzept beauftragt und trägt die Kosten für den Entwurf der AWS.
Fragen zu den Illustrationen/Bauplänen
Warum werden auf den Illustrationen immer Bäume gezeigt, die erst in 30-40 Jahren so groß sein werden und noch nicht mal gepflanzt sind?
Visualisierungen dienen in erster Linie dazu, ein Bild und einen Eindruck dessen zu erzeugen, wie Gebäude und Bereich in Zukunft aussehen können. Darüber hinaus veranschaulichen sie in der Regel einen Zustand, der langfristig entstehen soll, ein zeitlich unbestimmtes Zielbild also. Zusätzlich besteht insbesondere im öffentlichen Raum auch häufig die Möglichkeit, bereits großkronige Bäume zu pflanzen, sodass die Entwicklung eines durch Bepflanzung geprägten Raumes schneller ersichtlich ist.
Sind die Baupläne, die bei der Video-Übertragung am 19.01.22 gezeigt wurden, öffentlich bzw. kann man diese als Datei herunterladen?
Die Baupläne stehen nicht öffentlich zum Download zur Verfügung.
Fragen zur Möglichkeit einer Ausschreibung oder eines Architekturwettbewerbes
Warum wird die Vergabe des Grundstückes mit Konzeption bisher nicht öffentlich ausgeschrieben worden? Warum findet für die zur Bebauung anstehende Fläche keine öffentliche Ausschreibung statt. Bei eindeutigen Rahmenbedingungen, die mit einer möglichen Bebauung verbunden sind, lassen sich vielleicht weitere Interessenten für die Fläche finden. Zum aktuellen Zeitpunkt werden potentielle Interessenten durch nicht greifbare Rahmenbedingungen abgeschreckt. Hier ist die Gemeinde gefordert, den Rahmen zu definieren.
Eine Ausschreibung im Sinne einer Vergabe nach z.B. VOB ist bei Grundstücksgeschäften rechtlich nicht erforderlich. Um ein solches handelt es sich im vorliegenden Fall, da es in erster Linie um ein Grundstücksgeschäft über die Vergabe eines Erbbaurechtes handelt.
Dass die Gemeinde das Grundstück nicht selbst bebauen kann und interessierte Investoren sich an die Gemeinde wenden können, wurde bereits in der Vergangenheit geäußert.
Warum erfolgt die Planung des Neubaus nicht über einen Architektenwettbewerb? Warum ist die Gestaltung des Gebäudes nicht als Wettbewerb unter zum Beispiel Architekturstudenten ausgeschrieben worden?
Die Rahmenbedingungen zur Bebauung des Grundstücks wurden zu einem großen Teil bereits im April 2021 vom Rat beschlossen. Aufbauend hierauf wurde mehrfach dazu aufgerufen, dass sich Interessierte mit Konzepten und Entwürfen an die Gemeinde wenden können.
Da die Gemeinde selbst nicht Vorhabenträger sein wird, hat man sich gegen einen Architektenwettbewerb entscheiden und stattdessen die städtebauliche Studie beauftragt, die aus objektiver Sicht eine mögliche Bebauung vorschlägt.
Ist es nicht besser, den Bau solange nicht in private Hände zu legen, bis es mehr als einen Interessenten oder eine Interessentin gibt und dann unter Vermeidung der politischen Nähe zu den Entscheidern im Gemeinderat zu vergeben?
Die Entscheidung wird durch den Gemeinderat getroffen. Politische Zugehörigkeiten sind unbedeutend.
Meinungsbilder
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben die digitale Bürgerveranstaltung am 19. Januar live verfolgt oder den Stream im Nachgang via YouTube angesehen. Alle eingereichten Meinungsbilder stehen über den untenstehenden Button zum Download zur Verfügung und werden vom Gemeinderat bei den weiteren Entscheidungen berücksichtigt.