21.10.2022
Radverkehr ist moderne Mobilität, schützt das Klima und schont den Geldbeutel - aber zunehmend kommt es zu Verkehrsunfällen, verursacht durch Geisterfahrer auf dem Fahrrad. Als der schwächere Teilnehmer ist es gerade für den Radfahrer wichtig in eigenem und auch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten. „Dazu gehört auch das Rechtsfahrgebot. Kfz-Verkehr erfolgt auf der rechten Seite der Fahrbahn. Das gilt auch für den Radverkehr auf dem Schutzstreifen daneben oder auch auf dem baulich extra angelegten Radweg. Immer ist die rechte Seite zu nutzen“, erklärt Hans-Peter Tölle, Fahrradbeauftragter des Kreises Paderborn. Verstöße gegen diese Regelung werden mit 35 Euro geahndet. Einzige Ausnahme ist der in beide Fahrtrichtungen durch eine entsprechende Beschilderung freigegebene Radweg.
Hält der Radfahrer sich nicht an diese Grundregel, wird er zum Geisterfahrer. Er nutzt eine Straße oder auch einen Bürgersteig in der falschen Fahrtrichtung. An Einmündungen entsteht so ein erhebliches Gefahrenpotential. Der einbiegende Verkehr orientiert sich vorrangig nach links. Niemand rechnet mit einem Radfahrer von rechts.
Dieses Gefahrenpotential hat in Hövelhof an der Kreuzung Paderborner Straße/Wassermannsweg/Am Finkenbach mehrfach zu Unfällen mit Radfahrern geführt. Es handelt sich um eine Unfallhäufungsstelle. „Nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass es zu keinem Personenschaden gekommen ist“, so Tölle.
Um die Gefährdungslage zu entschärfen ist auf Beschluss der Unfallkommission des Kreises Paderborn hier das Piktogramm „Geisterfahrer“ gut sichtbar aufgebracht worden. Der Fahrradbeauftragte des Kreises Paderborn Hans-Peter Tölle und Polizeihauptkommissar Franz-Josef Hillemeier erklären: „Wir wollen damit das Gefahrenbewusstsein der Fahrradfahrer schärfen.“ Petra Breuer, Leiterin des Ordnungsamtes Hövelhof, unterstützt die Aktion.