03.04.2025
Im Einklang mit dem Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen zur Reduzierung von Pollern und Wegsperren auf Radwegen ergreift die Gemeinde Hövelhof in den kommenden Wochen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung.
Der Erlass des Verkehrsministeriums verpflichtet alle Kommunen, Poller und ähnliche Hindernisse im Bereich von Radwegen nur noch dann zu installieren, wenn sie für die Sicherheit unverzichtbar sind. Die Entscheidung über die Aufstellung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Vorhandene Einrichtungen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen oder keine ausreichende Gefahrenlage begründen, müssen entfernt werden. Ziel ist es, Gefahrenquellen zu minimieren und die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern.
Die Sennegemeinde Hövelhof hat bereits eine Bestandsaufnahme durchgeführt, um die Poller und Sperrungen auf ihre Übereinstimmung mit den geänderten Vorgaben zu überprüfen. Poller, die diese Anforderungen nicht erfüllen und gemäß den Vorgaben nicht zwingend notwendig sind, entfernt die Gemeinde nun kurzfristig. Zu den betroffenen Standorten gehören Droste-Hülshoff-Straße/Gartenstraße, Kindergarten Jägerstraße, Wassermannsweg/Von-Kleist-Straße, Apeldamm/Mühlensenner Straße, Apeldamm/Dullwalsweg, Bonhoeffer/Geschwister-Scholl-Straße, Brandenburger Straße, Liboriusweg/Jüdenweg, Radweg Salvatorstraße sowie mehrere Poller am Spielplatz Kleestraße.
Für einige weitere Standorte ist eine genauere Prüfung erforderlich. In diesem Rahmen ist zu klären, ob hier ebenfalls entsprechende Maßnahmen notwendig sind.