Wege aus der Brüllfalle

19.09.2023

Film und Diskussion am 27. September in Delbrück

Gleichstellungsbeauftragte Kreis Paderborn

Miriam Arens (Stadt Salzkotten), Rita Köllner (Stadt Delbrück), Manuela Fischer (Bad Lippspringe), Simone Böhmer (Kreis Paderborn), Christina Müller (Gemeinde Borchen), Rita Junker (Stadt Lichtenau) und Ingrid Rüther (Bad Wünnenberg) (v.l.) setzen im Rahmen der Istanbul-Konvention 2022 ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

In der Erziehung ist Respekt und Gewaltlosigkeit oberstes Gebot. Eltern müssen sich aber auch durchsetzen, wenn es z. B. darum geht das Zimmer aufzuräumen, Hausaufgaben zu machen, nicht so lange am Computer zu spielen usw. Themen die wohl alle Eltern kennen. Was also tun, wenn Kinder nach mehrmaligem Bitten immer noch nicht reagieren? Antworten auf diese Fragen gibt der Pädagoge und Regisseur Wilfried Brüning am 27. September 2023, ab 19 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6. Die Gleichstellungsbeauftragten der kleinen und mittleren Kommunen des Kreis Paderborn bieten diese Veranstaltung im Rahmen des Jahresprogramms zur Istanbul Konvention kostenfrei an.

Eltern lieben ihre Kinder. Aber sind Eltern für ihre Kinder als Erziehende erkennbar? Setzen sie die für ihre Kinder so wichtigen Grenzen? Viele Eltern stellt die Erziehung ihrer Kinder vor große Probleme. „Wege aus der Brüllfalle“ handelt von dem ganz normalen Erziehungsalltag, in dem Eltern die Geduld verlieren und dann losbrüllen, obwohl sie sich doch vorgenommen hatten ruhig zu bleiben“, erläutert Rita Köllner Gleichstellungs- und Familienbeauftragte der Stadt Delbrück das Kernthema des Film- und Diskussionsabends.

Und genau an diesem Punkt setzt der Film von Wilfried Brüning an. Er vermittelt in einfachen nachvollziehbaren Schritten ein Konzept, mit dessen Hilfe sich Eltern ohne Brüllerei und Androhung von Gewalt durchsetzen und ihre Kinder trotzdem respektvoll behandeln können.
„Ich möchte Eltern an diesem Abend dazu ermutigen, sich wieder als Erziehende gegenüber ihren Kindern zu verhalten und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, die sie gegebenenfalls gegen den Widerstand der Kinder durchzusetzen haben.“, erläutert Wilfried Brüning die Ziele des Elternabends.

Der Film ist für Eltern gemacht, wird von Eltern gespielt, macht Mut und zeigt auch mit Humor neue Wege für typische Alltagssituationen auf. „…Wilfried Brüning vermittelt lernpsychologisch abgesicherte Erkenntnisse einfühlsam und praxisnah und zeigt einen praktikablen Weg, mit dem ganz normalen Wahnsinn im Familienalltag umzugehen.“ PSYCHOLOGIE HEUTE Ausgabe 08/06

Weitere Infos unter 05250/996-281 (Rita Köllner; Stadt Delbrück) und 05251/308-9300 Simone Böhmer (Kreis Paderborn).

Hintergrund der Istanbul Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden.

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung (Artikel 39), sexuelle Belästigung (Artikel 40). Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen.
Die Kommunen im Kreis Paderborn gehen nun den gemeinschaftlichen Weg, die Forderungen der Istanbul Konvention umzusetzen.

Quelle: Stadt Delbrück