Flächennutzungsplan

vorbereitender Bauleitplan und Entwicklungskonzept

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan und damit das grundlegende Entwicklungskonzept für die Sennegemeinde Hövelhof.

Der derzeitige Flächennutzungsplan hat seinen Ursprung zwar im Jahre 1978, jedoch ist er kein statisches Gebilde, sondern wird fortwährend gesellschaftlichen sowie ökonomischen und ökologischen Entwicklungen angepasst. Dies belegen die über 150 bisher durchgeführten Änderungsverfahren. Auf dem Flächennutzungsplan basieren alle weiteren städtischen Planungen, insbesondere die Bebauungspläne mit ihren verbindlichen Festsetzungen.

Bitte beachten Sie, dass planungsrechtliche Auskünfte immer nur auf Basis der Originalpläne möglich sind. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan sowie die beschlossenen Änderungen können einschließlich der Begründungen im Bauamt der Gemeinde eingesehen werden.

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist in hohem Maße beteiligungsorientiert und muss die unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Belange zu einem gerechten Ausgleich bringen. In mehreren Verfahrensschritten werden sowohl die betroffenen Bürger/innen als auch die Interessenvertretungen öffentlicher und privater Institutionen beteiligt. Vorgetragene Anregungen müssen sorgfältig und gerecht abgewogen werden. Am Ende des Verfahrens wird die von dem Gemeinderat der Sennegemeinde Hövelhof beschlossene Änderung öffentlich bekanntgemacht.

Informationen und Beteiligungen

Ablauf Änderungsverfahren
Aktuelle Beteiligungen
Flächennutzungsplan als PDF

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In diesem Verfahrensschritt werden die Bürger/innen frühzeitig über die Planungsabsichten, mögliche Planalternativen sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

2. Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung können von jeder Bürgerin und jedem Bürger Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Planunterlagen abgegeben werden.

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