Die Sennegemeinde Hövelhof hat sich das Ziel gesetzt den Ortskern attraktiver zu machen. Die verschiedenen Einzelhandelslagen sollen miteinander verbunden und der zentrale Versorgungsbereich gesichert werden. Dazu zählen die Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Beseitigung der gestalterischen Mängel im öffentlichen Raum. Aber auch die Schaffung einer baulichen Identität und die Hervorhebung der historischen Orte zählen dazu.
Für dieses Großprojekt, das bis zum Jahr 2020 angesetzt ist, werden Jahr für Jahr Einzelprojekte umgesetzt, um letztlich eine erlebbare Ortsmitte zu schaffen. Dazu hat die Sennegemeinde im Jahr 2011 ein breites Beteiligungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Herausgekommen ist das „Ortskernkonzept Hövelhof 2020“ in der Form eines integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes.
Dieses Konzept wird seither fortgeschrieben.
Die Kosten für die zahlreichen Maßnahmen trägt nicht nur die Sennegemeinde alleine. Vielmehr kommen aus dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt - und Ortsteilzentren" bis zu 70 % Förderung vom Bund und vom Land NRW. Das Förderungsprogramm ist auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben ausgerichtet.
Alle Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden bzw. noch werden, befinden sich innerhalb eines klar definierten Bereiches: im Sanierungsgebiet Nr. 1 „Ortskern Hövelhof“. Der Rat der Gemeinde Hövelhof hat dieses Sanierungsgebiet am 21. Juli 2011 als Satzung beschlossen und damit eine der Grundvoraussetzungen für die beantragte Städtebauförderung geschaffen.
Da es sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB handelt, gibt es keine Einschränkungen für die Eigentümer, deren Immobilien innerhalb des Sanierungsgebietes liegen. Vielmehr haben Eigentümer die Möglichkeit ihre Investitionen in die Immobilien in besonderer Weise steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Maßnahme mit den Zielen der Sanierungssatzung in Einklang steht, noch nicht begonnen wurde und mit der Gemeinde eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof .
Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Ortskernes ist ein Verfügungsfonds eingerichtet worden. Daraus sollen Maßnahmen mitfinanziert werden, die einen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Hövelhofer Ortsmitte leisten. Besonders angesprochen sind alle Akteure, Händler, Gastronomen und Bewohner des Ortskerns sowie auch alle Personen, die sich mit dem Hövelhofer Zentrum verbunden fühlen. Gesucht werden umsetzungsfähige Ideen, die den Ortskern bereichern können, aber bislang an der Finanzierung scheitern.
Jeder von Privaten aufgebrachte Euro wird durch diese Förderung (in Form eines Zuschusses) verdoppelt, wenn es sich um investive oder investitionsvorbereitende, nicht kommerzielle Projekte handelt. Zu den förderfähigen Projekten gehören u. a.
▪ Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes (z. B. Bänke, Pflanzkübel),
▪ Maßnahmen zur Imagebildung und zur Identifikation (z. B. Kunstobjekte, Lichtinszenierungen, Markierung der Ortseingänge),
▪ Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels (z. B. Sammelwerbeanlagen, Leitsystem).
Förderfähig sind auch nicht-investive Projekte, wenn entsprechende Fördermittel bereitstehen, die sich nicht aus öffentlichen Geldern, sondern ausschließlich aus privaten Spenden und Zuwendungen zusammensetzen. Dann wären z. B. auch folgende Projekte umsetzbar:
▪ Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
▪ Maßnahmen, Aktionen, Workshops zur Aufwertung des Ortskernes,
▪ Neue Feste und sonstige Mitmachaktionen im Ortskern.
Die Projekteidee ist zunächst mit dem Bauamt abzustimmen und darf keinesfalls bereits begonnen worden sein. Ob die beantragte Maßnahme gefördert und umgesetzt werden soll entscheidet das örtliche Vergabegremium. Es setzt sich aus diversen Akteuren und Gewerbetreibenden im Ortskern sowie Vertretern von Politik und Verwaltung zusammen und tagt je nach Bedarf.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof.
Das Programm ist auf den 31. Dezember 2022 terminiert. Nur für Maßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss kommen, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Das Erscheinungsbild der Ortsmitte wird im Wesentlichen auch durch die Gebäude bestimmt. Helle und gepflegte Fassaden und Vorgärten wirken sich unmittelbar positiv auf die Wahrnehmung des Ortes aus und stärken die Identifikation mit dem Ort. Sicherlich ist nicht jede Fassade attraktiv, aber sie kann dennoch gepflegt ausschauen.
Mit den Mitteln aus der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde stehen aktuell Fördermittel bereit, um Fassaden, Dächer, Vorgärten und sonstige öffentlich einsehbare Teile von privaten Immobilien aufzuwerten. Dieses betrifft grundsätzlich alle Immobilien innerhalb des Sanierungsgebietes Nr. 1 „Ortskern Hövelhof“.
Gefördert (in Form eines Zuschusses) wird die Herstellung von Fassaden und Freiflächen, wenn diese eine deutliche Aufwertung erfahren und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügen. Der Zuschuss beträgt 50% der anerkannten förderfähigen Kosten von max. 60 EUR/m² umgestalteter Fassaden- oder Freifläche. Es wird ein Zuschuss von max. 10.000 € pro Gebäude gewährt.
Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Maßnahme mit dem Bauamt der Gemeinde abgestimmt wird und noch nicht begonnen wurde. Diese Förderung greift nicht, wenn die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen anderer Förderprogramme möglich ist (z. B. energetische Erneuerung). Auch sind Baukosten an privaten Stellplätzen nicht förderfähig.
Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof.
Dieses Programm ist ausgelaufen, es werden keine Anträge mehr entgegengenommen.