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Ortskernkonzept Hövelhof 2020

Hövelmarktplatz

Sanierung des Ortskernes der Sennegemeinde Hövelhof

Die Sennegemeinde Hövelhof hat sich das Ziel gesetzt den Ortskern attraktiver zu machen. Die verschiedenen Einzelhandelslagen sollen miteinander verbunden und der zentrale Versorgungsbereich gesichert werden. Dazu zählen die Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Beseitigung der gestalterischen Mängel im öffentlichen Raum. Aber auch die Schaffung einer baulichen Identität und die Hervorhebung der historischen Orte zählen dazu.

Für dieses Großprojekt werden Jahr für Jahr Einzelprojekte umgesetzt, um letztlich eine erlebbare Ortsmitte zu schaffen. Dazu hat die Sennegemeinde im Jahr 2011 ein breites Beteiligungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Herausgekommen ist das „Ortskernkonzept Hövelhof 2020“ in der Form eines integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes.

                                         

Ortskernkonzept Hövelhof 2020 - Stand 2011

Ortskernkonzept Hövelhof 2020 - Fortschreibung 2014

Ortskernkonzept Hövelhof 2020 - Fortschreibung 2015

Ortskernkonzept Hövelhof 2020 - Fortschreibung 2016

Weitere Informationen

Die Kosten für die zahlreichen Maßnahmen trägt nicht nur die Sennegemeinde alleine. Vielmehr kommen aus dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt - und Ortsteilzentren" bis zu 70 % Förderung vom Bund und vom Land NRW. Das Förderungsprogramm ist auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben ausgerichtet.

Sanierungsgebiet Nr. 1 "Ortskern Hövelhof"

Alle Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden bzw. noch werden, befinden sich innerhalb eines klar definierten Bereiches: im Sanierungsgebiet Nr. 1 „Ortskern Hövelhof“. Der Rat der Gemeinde Hövelhof hat dieses Sanierungsgebiet am 21. Juli 2011 als Satzung beschlossen und damit eine der Grundvoraussetzungen für die beantragte Städtebauförderung geschaffen.

Da es sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB handelt, gibt es keine Einschränkungen für die Eigentümer, deren Immobilien innerhalb des Sanierungsgebietes liegen. Vielmehr haben Eigentümer die Möglichkeit ihre Investitionen in die Immobilien in besonderer Weise steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Maßnahme mit den Zielen der Sanierungssatzung in Einklang steht, noch nicht begonnen wurde und mit der Gemeinde eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof .

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