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Friedhof Hövelhof

Pastorengräber auf dem Friedhof

Im Gemeindegebiet Hövelhof gibt es den kommunalen Friedhof sowie die kirchlichen Friedhöfe in Espeln und Riege. Der kommunale Friedhof besteht aus dem alten Friedhofsteil an der Geha-/ Industriestraße / südlich der TWE-Linie und dem neuen Friedhofsteil zwischen Industriestraße und Bielefelder Straße / nördlich der TWE-Linie.

Weitere Informationen

Bestattungsarten

Auf dem gemeindlichen Friedhof sind Sarg- und Urnenbestattungen in pflegefreien Reihengrabstätten oder Wahlgrabstätten möglich. Weiterhin werden Urnenbestattungen auf einer Obstbaumwiese sowie unter Bäumen angeboten. Anonyme Grabstätten werden auf dem kommunalen Friedhof nicht angeboten.

Ruhefristen

Die Ruhefristen variieren je nach Bestattungsart:

  • Reihengrabstätten für Erdbestattungen von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sowie von Sternenkindern: Ruhefrist von 30 Jahren, hier darf nur eine Sargbestattung erfolgen, die Grabstätte ist verlängerbar
  • Reihengrabstätten für Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern ab dem 5. Lebensjahr: Ruhefrist von 30 Jahren, zu einer Sargbestattung darf innerhalb der ersten 10 Jahre noch eine Urne beigesetzt werden, die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und sind nicht verlängerbar
  • Wahlgrabstätten für Sargbestattungen: Ruhefrist von 30 Jahren, hier dürfen auf jede Grabstelle zusätzlich noch 2 Urnen beigesetzt werden, die Grabstätte ist verlängerbar
  • Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen: Ruhefrist von 20 Jahren, hier dürfen 2 Urnen beigesetzt werden, die Grabstätte ist verlängerbar
  • Pflegefreie Reihengemeinschaftsgrabstätten für Erdbestattungen: Ruhefrist von 30 Jahren, hier darf nur eine Sargbestattung erfolgen, die Grabstätte ist verlängerbar
  • Pflegefreie Reihengrabstätten für Urnenbestattungen: Ruhefrist von 20 Jahren, hier darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden, die Grabstätte ist verlängerbar
  • Baumgrabstätten: Ruhefrist von 20 Jahren, hier darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden, die Grabstätte ist verlängerbar; hier gibt es kein Grabmal, sondern eine Bronzeplakette an der Stele
  • Obstbaumwiese: Ruhefrist von 20 Jahren, hier darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden, die Grabstätte ist verlängerbar

Weitere Informationen zur Bestattung

Auf dem Friedhof können die Verstorbenen beigesetzt werden, die bei ihrem Ableben Einwohner der Sennegemeinde waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte in der Sennegemeinde innehatten.

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Sterbefalls bei dem Friedhofsträger anzumelden und spätestens 2 Tage vor der beabsichtigten Bestattung oder Beisetzung zu erfolgen. Die Bestattung oder Beisetzung darf frühestens nach 24 Stunden erfolgen (Ausnahmen sind zulässig).

Alle verstorbenen Personen, die auf dem Friedhof bestattet werden sollen, sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode der Leichenhalle zu überführen.

Grabpflege und Grabgestaltung

Baumgrabstätten bleiben naturbelassen. Das Betreten dieser Flächen ist nicht gestattet, Blumenschmuck darf im Bereich der Stele abgelegt werden, an der sich auch Bronzeplaketten der Verstorbenen befinden.

Bei den pflegefreien Reihengemeinschaftsgrabstätten (Erd-/ und Urnenbestattungen) erfolgt die Gestaltung und Pflege der Grabflächen durch den Friedhofsträger, ebenso das Aufbringen der Grabtafel. Bei diesen Grabstätten ist das Ablegen von Blumenschmuck, das Aufstellen von Grabvasen und/oder Kerzen ausschließlich auf den eigens dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt.

Reihengräber sind bis spätestens 6 Monate nach der Beisetzung herzurichten.

Wahlgräber müssen bis spätestens 6 Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes bzw. der ersten Belegung hergerichtet werden.

Es besteht die Möglichkeit, eine Wahlgrabstätte in Feldern mit allgemeinen und mit besonderen Gestaltungsvorschriften (Bepflanzung und Grabmale) zu wählen. Bei Urnenwahlgräbern erfolgt die Beisetzung in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsrichtlinien.

Jede Grabstätte ist gärtnerisch so herzurichten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt werden. Bei Vernachlässigung der Grabpflege wird sich der Friedhofsträger mit dem Nutzungsberechtigten in Verbindung setzen.

Die nutzungsberechtigte Person hat verschiedene Möglichkeiten, ihrer Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte nachzukommen:

  • Sie führt die Pflege der Grabstätte selbst durch
  • Sie nimmt für die Pflege die Hilfe von Freunden oder Verwandten in Anspruch
  • Sie beauftragt eine gewerblich tätige Friedhofsgärtnerei

Wenn das verliehene Nutzungsrecht zurückgegeben werden soll, weil man die Pflege der Grabstätte nicht mehr leisten kann, so kann man das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist an den Friedhofsträger zurückgeben, dieser kümmert sich gegen eine jährliche Gebühr um die Grabpflege.

Verhaltensweise auf dem Friedhof

Die Gemeinde bittet um Beachtung der Verhaltensregeln auf dem Friedhof:

  • Der Friedhof ist für den Besuch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten.
  • Fremde Grabstätten sind nicht zu betreten.
  • Rauchen, Sport treiben, Lärmen sowie das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Blinden- und Schwerbehindertenbegleithunde) sind untersagt.
  • Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich das Fahren mit Fahrrädern (ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle) ist nicht erlaubt.
  • Auf dem Friedhof entstandene Abfälle sind in den hierfür vorgesehenen Plätzen abzulegen.
  • Die Friedhofskapelle ist ohne Erlaubnis nicht zu betreten, weiterhin dürfen ohne Zustimmung des Friedhofsgärtners keine gewerbsmäßige Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen angefertigt werden.

Friedhofssatzung

Der Friedhofssatzung können detaillierte Informationen und Vorschriften entnommen werden. Themen sind zum Beispiel:

  • Verhalten auf dem Friedhof
  • Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
  • Anzeigepflicht und Bestattungszeit
  • Aushebung und Belegung der Gräber
  • Särge, Urnen und Ruhefristen
  • Umbettungen
  • Arten der Grabstätten
  • Grabpflege
  • Grabmale
  • Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften
  • Nutzung der Friedhofskapelle und Leichenhalle

Kontakt

Herr Manfred Rodehutscord
Friedhof
Friedhofsgärtner

Tel.05257/5009-850
Fax05257/5009-9850
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Frau Marina Grundmann
Bau- und Servicebetrieb
Sachbearbeiterin

Tel.05257/5009-803
Fax05257/5009-9803
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