Dieses Amt / Fachbereich deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab:
Der Erschließungsbeitrag ist eine nach den §§ 127 ff. BauGB in der Regel vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe.
DetailsIm Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf der Bau Ihres Hauses unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
DetailsDie Gewässerunterhaltung beschreibt die Pflege der zur Entwässerung erforderlichen Gräben und Gewässer im Gemeindegebiet.
DetailsPostanschrift
Gemeindeverwaltung Hövelhof
Postfach
Postfach 1162
33155 Hövelhof
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Das Rathaus ist barrierefrei.
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