Hövelhof bietet regelmäßig kommunale Baugrundstücke in einer ruhigen, naturnahen Umgebung zu familienfreundlichen Konditionen an. Wenn Sie in einer attraktiven Region zwischen Paderborn, Bielefeld und Detmold ein eigenes Zuhause bauen möchten, können Sie sich auf dieser Seite über das aktuelle Bauplatzangebot der Sennegemeinde Hövelhof informieren. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Bewerbungsverfahren und den Bedingungen für den Erwerb eines Bauplatzes.
Für jedes Bewerbungsverfahren ist ein gesonderter Antrag auf Überlassung eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücks einzureichen. Dieser wird auf Grundlage der vom Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschlossenen Grundstücksvergaberichtlinie bewertet. Bewerbungen sind kostenfrei und können ohne Nachteile zurückgezogen werden. Auch wenn Sie keinen Zuschlag erhalten, wirkt sich dies nicht auf künftige Bewerbungen aus.
Es besteht jedoch keine Möglichkeit, an bereits abgeschlossenen Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Sollten Grundstücke zurückgegeben werden, werden die nächstplatzierten Bewerber informiert. Es erfolgt keine freihändige Vergabe von Grundstücken.
Sollten Sie eine automatische Benachrichtigung zu einem anstehenden Bewerbungsverfahren wünschen, so besteht die Möglichkeit, sich auf einer Interessentenliste für das jeweilige Baugebiet vormerken zu lassen. Interessenten erhalten zum Bewerbungsstart eine E-Mail mit allen weiteren Informationen. Dieser Vorgang stellt allerdings noch keine Bewerbung dar.
Die Vergabe von kommunalen Baugrundstücken in Hövelhof erfolgt auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Grundstücksvergaberichtlinie. Durch diese Richtlinie wird eine transparente und faire Vergabe gewährleistet.
Die Sennegemeinde Hövelhof informiert regelmäßig über verfügbare Baugrundstücke.
Das Bewerbungsverfahren für das Baugebiet „Portemeiers Kreuz“ in Hövelhof wird am Mittwoch, den 06. September 2023 eröffnet. Insgesamt stehen 40 kommunale Baugrundstücke zwischen ca. 419 m² und ca. 977 m² zum Verkauf.
Bewerbungen um ein kommunales Baugrundstück können in der Zeit von Mittwoch, den 06. September 2023 bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023 per E-Mail an bmthvlhfd, per Post oder über den Rathausbriefkasten eingereicht werden. Eine Bewerbung ist ausschließlich mit dem nachstehenden Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt werden.
Sollte eine persönliche Abgabe des Bewerbungsbogens gewünscht sein, um noch offene Fragen zu klären, so wird um vorherige Terminabsprache unter 05257/5009-145 gebeten.
Dem Bewerbungsbogen sind die erforderlichen Nachweise (nicht älter als 6 Monate) z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Gewerbeanmeldung, Unterhaltsnachweis, Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung über den Pflegegrad, Mitgliedsbescheinigung o.ä. in Kopie beizufügen. Gehaltsabrechnungen werden jedoch ausdrücklich nicht benötigt.
Bewerbungen, die bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023 eingegangen sind, werden nach der vom Rat der Sennegemeinde Hövelhof am 15. Juni 2023 beschlossenen Grundstücksvergaberichtlinie 2023 bewertet. Ein Rechtsanspruch auf ausschließliche Anwendung dieser Grundsätze besteht nicht. Es wird gebeten von Nachfragen zur Platzierung abzusehen.
Die Bewerber verpflichten sich vertraglich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohngebäude zu errichten und das Grundstück nicht in unbebautem Zustand zu verkaufen. Sofern dagegen verstoßen wird, ist das Grundstück zurück zu geben. Außerdem ist das Gebäude erstmals selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens fünf Jahre zu bewohnen. Bei Verstoß gegen diese Regeln ist eine Vertragsstrafe an die Gemeinde zu entrichten. Diese Vertragsstrafe wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem dann gültigen Bodenrichtwert und ist Bestandteil des Kaufvertrages.
Erste Fragen zur Bebauung der Grundstücke können vorab telefonisch unter 05257/5009-244 oder über bmthvlhfd gestellt werden. Eine ausführliche baurechtliche Beratung kann nach erfolgtem Zuschlag für ein kommunales Baugrundstück in Anspruch genommen werden.