Anmelden eines kleinen Hundes - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm hat oder leichter ist als 20 kg.
DetailsAnmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz
DetailsAnmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz
DetailsWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden,
DetailsDann probieren Sie es ergänzend mit der Verwaltungssuchmachine NRW.