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Ehrenamtskarte NRW

Hinweis

Eine Antragstellung für die Ehrenamtskarte NRW und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ab dem 1. Juni 2024 möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Ehrenamtskarte NRW

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Gemeinde Hövelhof und das Land NRW ihre Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern ausdrücken, die sich im überdurchschnittlichen Umfang ehrenamtlich engagieren. Inhaberinnen und Inhaber der Karte können eine Vielzahl von Vergünstigungen in ganz NRW in Anspruch nehmen (Übersicht einsehbar unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache). Zu diesen gehören beispielsweise vergünstige Eintrittspreise in Theater, Zoo und Museen sowie Rabatte bei Bildungsangeboten oder Dienstleistungen.

Die Ehrenamtskarte ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig und kann anschließend neu beantragt werden. 

Voraussetzungen

  • nachweislich ehrenamtliche Tätigkeit in einem Umfang von mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen sich dieses Engagement von der Organisation bestätigen lassen.

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich seit mindestens 25 Jahren oder länger ehrenamtlich engagiert, bzw. engagiert hat. Die für den Erhalt der Karte erforderlichen 25 Jahre im Ehrenamt können sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Antragsstellende müssen sich ihr Engagement von der/ den Organisation(en) bestätigen lassen. Ein Stundennachweis wie bei der Ehrenamtskarte ist nicht erforderlich.

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die klassische Ehrenamtskarte geboten werden. Sie hat kein Ablaufdatum und ist unbegrenzt gültig, sodass keine Verlängerung/Neubeantragung nötig ist.

Antrag

Die Ehrenamtskarte kann in Kürze über die App "Ehrenamtskarte NRW" beantragt werden. Alternativ ist bereits ab dem 1. Juni eine analoge Beantragung beim Bürgeramt der Gemeinde möglich. Hierfür muss das untenstehende Antragformular heruntergeladen und ausgefüllt beim Bürgeramt eingereicht werden.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Thorsten Langemeier
Hauptamt
Amtsleiter

Tel.05257/5009-128
Fax05257/5009-9128
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