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Der Krisenstab informiert zu den Themen Schule, Sport und Spielplätze

03.11.2020

Aktuelle Informationen aus dem Corona-Krisenstab der Sennegemeinde Hövelhof zu den Bereichen Schule, Sport und Spielplätze

Die Sennegemeinde Hövelhof erreichen immer wieder Anfragen zur Schulbussituation und zur Lüftung der Klassenräume:
Die Schulbusse zu den Schulen der Sennegemeinde Hövelhof sind zurzeit nicht voll ausgelastet. Trotzdem arbeitet die Sennegemeinde Hövelhof mit den Schulen und dem Nahverkehrsverbund Paderborn Höxter an Maßnahmen zu einer weiteren Entspannung der Situation in den Schulbussen. Zurzeit wird geprüft, ob durch eine Verschiebung des Unterrichtsbeginns für die Jahrgänge 8 bis 10 auf die 2. Stunde eine Entlastung erreicht werden kann.

Ein wichtiger Aspekt für die sichere Durchführung des Unterrichts ist die ausreichende Lüftung der Unterrichtsräume. Die Empfehlung, alle Unterrichtsräume nach 20 Minuten für 5 Minuten Stoßzulüften, wird an den Schulen der Gemeinde Hövelhof konsequent durchgeführt. Durch das zeitlich begrenzte Stoßlüften kühlen die Klassenräume nur begrenzt aus. Bei weiter fallenden Temperaturen kann die Dauer des Stoßlüftens reduziert werden, da bei einer größeren Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen der Luftaustausch schneller erfolgt. Zurzeit prüft die Sennegemeinde Hövelhof, ob der zusätzliche Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten erforderlich und sinnvoll ist.

Sport:
Die Sennegemeinde Hövelhof weist auf die Regelung des § 9 Coronaschutzverordnung für den Freizeit- und Amateursport besonders hin, der bis zum 30.11.2020 unzulässig ist. Ausgenommen ist Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten, allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts. Dies gilt sowohl für öffentliche und private Sportanlagen und Einrichtungen. Entsprechende Hinweisschilder an den öffentlichen Sportstätten sind zu beachten.

Spielplätze:
Die Spielplätze der Sennegemeinde Hövelhof dürfen weiterhin von Kindern genutzt werden, auch wenn von ihnen der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Davon unabhängig müssen auf Spielplätzen Alltagsmasken getragen werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit.

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