Ratsuchende erhalten Auskunft und Beratung in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Folgende Anträge an den zuständigen Rententräger können außerdem gestellt werden:
- Verschiedene Arten der Altersrente vom 60. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr
- Hinterbliebenenrente:
Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente
- Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)
- Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
- Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
- Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der Rentenversicherung
- Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten (Schule, Krankheit)
- Antrag für den Versorgungsausgleich bei Scheidung
Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den zuständigen Sachbearbeiterin-nen.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: