18.03.2020
Stand 10:45 Uhr
Das Land NRW hat inzwischen per Erlass entsprechende Weisungen zur Umsetzung der Leitlinie erlassen. Diese werden in der Allgemeinverfügung (Amtsblatt 16/2020) mit sofortiger Wirkung umgesetzt.
Auf Abweichungen, insbesondere bei den Regelungen zum Einzelhandel und Restaurantbetrieb, wird hingewiesen.