20.05.2020
14:30 Uhr - Ab dem 28.05.2020 sollen demnach alle Kinder, die in diesem Jahr eingeschult werden, ihre Kita wieder besuchen dürfen.
Seitens des Landes NRW wurden weitere Schritte zur Öffnung der Kindertagesstätten beschlossen. Ganz konkret wurde am 19.05.2020 eine Änderung der Coronabetreuungsverordnung beschlossen:
Ab dem 28.05.2020 sollen demnach alle Kinder, die in diesem Jahr eingeschult werden, ihre Kita wieder besuchen dürfen. Dieses gilt unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Zu den weiteren beabsichtigten Schritten gibt es zwar noch keine gesetzliche Regelung. Jedoch wurde seitens des Landes NRW hierzu bereits eine Presseerklärung veröffentlicht: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/oeffnung-der-kindertagesbetreuung-im-eingeschraenkten-regelbetrieb
Hierbei ist vorgesehen, dass ab dem 08.06.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb starten soll. Demnach sollen wieder alle Kinder zur Kita gehen dürfen, jedoch mit einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35 und 25 Stunden. Eine Notbetreuung soll es ab dem 08.06.2020 nicht mehr geben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu müssen allerdings noch erlassen werden. Auch werden vom Ministerium noch entsprechende Fachempfehlungen erarbeitet, die bei der Umsetzung dieser Pläne zu beachten sind.