05.06.2020
Die Gemeinde Hövelhof informiert über aktuelle Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Schulen.
Kindertagesstätten
Zwischen den Vertretern des Landes und den Kommunen in NRW wurde eine Vereinbarung getroffen, dass den Eltern von Kleinkindern die Hälfte der Gebühren für die Betreuung erlassen wird - und zwar in den Monaten Juni und Juli. Dementsprechend wird der Kreis Paderborn im Juni und Juli 2020 auf die Erhebung von 50% der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach der Elternbeitragssatzung vom 26.7.2016 verzichten.
Eine Beitragspflicht besteht insoweit für diese Monate jeweils zur Hälfte.
Elternbeiträge außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen
(OGS, Acht bis Eins, Dreizehn Plus)
Die Sennegemeinde Hövelhof wird über den 31.05.2020 hinaus bis zum 31.07.2020 keine Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten erheben. Die Beitragsbefreiung soll unabhängig von der Inanspruchnahme der Notgruppe oder der Teilnahme an der Ferienbetreuung erfolgen. Die für die Beitragsbefreiung notwendige Dringlichkeitsentscheidung wird am 05.06.2020 getroffen.