07.12.2020
Die Maskenpflicht gilt auch an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Bushaltestellen
Die Sennegemeinde Hövelhof weist alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV darauf hin, dass das Tragen einer Maske nicht nur in Bussen und Bahnen gilt, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen (§ 3 Abs. 2 CoronaSchVo). Das Ordnungsamt der Gemeinde überprüft, ob an den genannten Stellen Masken getragen werden. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld von 150 € verhängt werden.