25.11.2020
An der Realschule hat sich eine Jugendliche mit dem Virus infiziert.
Eine Schülerin des Jahrgangs 7 der Franz-Stock-Realschule ist positiv auf des Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden. Die Kontaktpersonen in der Klasse und in zwei von der Schülerin besuchten Kursen wurden ermittelt und vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Bis einschließlich 04.12.2020 müssen 52 Schülerinnen und Schüler sowie 9 Lehrkräfte die Quarantäneauflagen beachten.
Hierzu erlässt der Kreis Paderborn eine entsprechende Allgemeinverfügung:
Zum Amtsblatt mit der Allgemeinverfügung
Wer unter Quarantäne steht, darf im gesamten Zeitraum der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen. Ausnahmen, z. B. wenn eine Testung durchgeführt werden soll oder ein Arztbe-such notwendig ist, müssen zuvor mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. Der Kon-takt zu Haushaltsangehörigen, die nicht unter Quarantäne stehen, ist zu vermeiden. Personen in Quarantäne dürfen demnach auch keinen Besuch empfangen. Während der Quarantäne-zeit ist es wichtig, gut im Blick zu haben, ob möglicherweise Symptome auftreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten. Aus diesem Grund muss der Gesundheitszustand in einem Tagebuch protokolliert werden. Detaillierte Informationen zur Quarantäne finden sich auf den Internetseiten des Kreisgesundheitsamtes.
Die Sennegemeinde Hövelhof weist darauf hin, dass es für die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders wichtig ist, die Quarantäneauflagen konsequent einzuhalten. Die Einhaltung der Quarantäneanordnungen wird von der Ordnungsbehörde überwacht und kontrolliert. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Dabei ist es unerheb-lich, ob die Anordnungen mündlich, schriftlich oder als Allgemeinverfügung erlassen wurden.