27.04.2021
Schulen müssen zurück in den Distanzunterricht, bedarfsorientierte Notbetreuung in Kindergärten
Das Land NRW hat auf Grundlage des §28 b Infektionsschutzgesetz mit Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine andauernde Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 im Kreis Paderborn festgestellt.
Daher wechseln die Schulen der Gemeinde Hövelhof wie die anderen Schulen im Kreis Paderborn ab dem 29.04.2021 in den Distanzunterricht. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. An den Grundschulen und in den Klassen 5 - 6 der weiterführenden Schulen findet bei Vorliegen eines Betreuungsbedarfes eine pädagogische Betreuung statt.
Damit ist weiterhin verbunden, dass nunmehr ebenfalls ab dem 29.04.2021 die bedarfsorientierte Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen greift. In der bedarfsorientierten Notbetreuung gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung wie die verbindliche Umsetzung der Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um 10 Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen. Wer Anspruch auf die bedarfsorientierte Notbetreuung hat, entnehmen Sie bitte dem Ministerschreiben. Falls Sie die bedarfsorientierte Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann und Sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, dann muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist.
Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165 liegt.