01.07.2021
Der Kreis Paderborn hat einen Beschluss zu den Elternbeiträgen in den Monaten Februar bis Mai getroffen.
Der Kreis Paderborn erlässt den Eltern/ Personensorgeberechtigten die festgesetzten Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Monat Februar 2021 vollständig sowie für die Monate März bis Mai 2021 zur Hälfte.
Der Beschluss gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.
Am 24.06.2021 hat der Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschlossen, die Beiträge für die Offene Ganztagsschule und weitere Betreuungsformen für die Monate März bis Mai 2021 zur Hälfte zu erlassen. Für Februar hatte die Sennegemeinde Hövelhof bereits auf die Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote verzichtet. Die Beitragsentlastung gilt auch hier unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.
Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, OGS und weiteren Betreuungsformen für den Monat Februar wurden von der Sennegemeinde Hövelhof nicht eingezogen. Die Sennegemeinde Hövelhof wird die überzahlten Beiträge für die Monate März bis Mai erstatten.