05.07.2021
Informationen zu Zugangsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen während der Veranstaltung
Der Nahverkehrsverbund Paderborn Höxter (nph) und die go.on informieren die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Kirchschule und des Grundschulverbundes Senne Hauptstandort Mühlenschule und Teilstandort Furlbachschule am 08.07.2021 um 19.00 Uhr im Schützen- und Bürgerhaus (Von-der-Recke-Straße 40, 33161 Hövelhof) über die Änderungen des Schülerverkehrs innerhalb des Linienbündels 2 beginnend mit dem neuen Schuljahr 2021/2022.
Die Informationsveranstaltung wird per Livestream hier auf der Homepage der Sennegemeinde Hövelhof und bei Youtube übertragen.
Die Informationsveranstaltung unterliegt folgenden Zugangsbeschränkungen, der Einlass be-ginnt um 18.30 Uhr:
Getestet, geimpft oder genesen bedeutet:
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen.
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen und einen gültigen Lichtbildausweis, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Stattdessen kann man auch seinen digitalen Impfpass vorweisen. Vollständige Impfung bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.
Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.