12.11.2021
850 Booster-Impfungen und Möglichkeit zur Erstimpfung ab 12 Jahren
Eine Booster-Impfung bieten die Hövelhofer Hausärzte in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab der Gemeindeverwaltung am Samstag, 20. November, an. In der Zeit von 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr haben Impfberechtigte im Schützen- und Bürgerhaus die Möglichkeit, eine Auffrischung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer zu erhalten. Aktuell stehen 850 Booster-Impfungen zur Verfügung. Die erforderliche Terminbuchung über das Buchungsportal ist ab Montag, 15. November, möglich.
Der Krisenstab der Gemeindeverwaltung betont, dass der Anstieg der Infizierungen außerordentlich hoch sei. Ziel der Aktion sei es, Impflücken zu schließen sowie mit Hilfe einer Auffrischungsimpfung der Abnahme von Antikörpern nach einer Impfung entgegenzuwirken.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Ärzteverbände haben sich zuletzt über eine einheitliche Linie über die sogenannte Booster-Impfung geeinigt. Demnach wird die Auffrischungsimpfung insbesondere älteren Personen ab 80 Jahren, Pflegebedürftigen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge empfohlen. Laut Impfverordnung haben grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung sowie auf die Übernahme der anfallenden Kosten.
Impfberechtigt sind zum einen Personen, die bereits zweimal geimpft sind (unabhängig von dem Impfstoff) und deren zweite Impfung bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Zum anderen haben Personen, die den Einmalimpfstoff Johnson&Johnson erhalten haben und deren Impfung mindestens vier Wochen zurückliegt, Anspruch auf die Auffrischung.
Personen, die vor oder nach einer Impfung nachweislich an Covid19 erkrankt sind, wird derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Eine Anmeldung zu einer Erstimpfung mit dem Impfstoff BioNTech/ Pfizer ist für Patienten ab 12 Jahren ebenfalls möglich. Für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten sowie das Mitbringen einer ausgefüllten Einverständniserklärung erforderlich. Ein entsprechender Vordruck ist unter www.hoevelhof.de zu finden.
Die Organisatoren bitten Personen, die bereits einen Termin für eine Zweitimpfung haben, sich weiterhin an ihren Hausarzt zu wenden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Impfaktion zu gewährleisten, bitten die Organisatoren darum, die Versichertenkarte, den Personalausweis und das Impfbuch mitzubringen. Beim Betreten des Schützen- und Bürgerhauses ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die Impfung erfolgt in den Oberarm, daher ist das Tragen von lockerer Oberbekleidung von Vorteil.
Personen, die die Hausärzte am 20. November impfen, erhalten vor Ort keinen QR-Code für das Erfassen in dem digitalen Impfausweis. Dieser kann in einer Apotheke der eigenen Wahl durch Vorlegen des Impfbuches in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt werden.
Hinweis: Der Aufklärungsbogen dient zur Information und muss nicht zum Impftermin mitgebracht werden.
Das Buchungsportal steht nicht mehr zur Verfügung.