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Neue Maßnahmen für Kitas und Schulen

11.12.2020

Das Land NRW hat heute neue Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb ab 14.12.2020 bekannt gegeben

Regelungen für die Schulen ab Montag, 14.12.2020

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten in den Schulen ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Sennegemeinde Hövelhof bittet alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eindringlich, ihr Kind zu Hause zu lassen, wenn eine Betreuung gewährleistet werden kann.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 findet eine Notbetreuung statt.

Die Schulen der Gemeinde Hövelhof informieren auf ihren Internetseiten über weitere Details:

Grundschulverband Senne
Zur Homepage

Grundschule Kirchschule
Zur Homepage

Franz-Stock-Realschule
Zur Homepage

Krollbachschule
Zur Homepage

Das Schulministerium hält auf seiner Homepage ebenfalls Informationen bereit.

Regelungen für den Kita Betrieb ab dem 14.12.2020

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, den 11.12.2020 im Verlauf des Tages weitere Schritte zu den in der Pandemie erforderlichen Maßnahmen bekannt gegeben:

Der Kitabetrieb soll vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 auf ein Minimum reduziert werden. Zwar sollen alle Eltern, die bei der Betreuung ihrer Kinder auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, diese auch erhalten. Doch es gilt der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die bereits bekannt gegebenen Schließzeiten der Einrichtungen haben allerdings nach wie vor Gültigkeit. An diesen Tagen erfolgt daher keine Notbetreuung. Näheres können Sie in dem
Ministerschreiben an die Eltern und auf der Homepage des Ministeriums nachlesen.

Die Eltern der Hövelhofer Kindertageseinrichtungen erhalten genauere Informationen zum eingeschränkten Kitabetrieb von ihren Kitaleitungen.


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