18.11.2022
Die Sennegemeinde Hövelhof kalkuliert alle drei Jahre die Abfallgebühren neu. Im Jahr 2023 soll die Abfuhr von Elektroschrott sowie die Abgabe von Grünabfällen beim örtlichen Bauhof kostenfrei bleiben. Die Abfallgebühren müssen im neuen Jahr dagegen ansteigen. Der Bau- und Umweltausschuss wird hierzu am 24. November vorberaten, einen Beschluss fasst dann der Rat in seiner Sitzung am 8. Dezember.
Die erforderliche Veränderung hängt mit der erheblichen Preissteigerung des Entsorgungsunternehmens, der angekündigten Steigerung der Deponiekosten sowie mit dem ausgeschöpften Sonderposten zum Gebührenausgleich zusammen. „Bislang hatte die Gemeinde neben den Gebühren auch eine Rücklage, um die Kosten zu decken. Da diese nun aufgebraucht ist und für das Jahr 2022 von einer Gebührenunterdeckung ausgegangen wird, müssen die Ausgaben durch eine Erhöhung der Gebühren gedeckt werden“, erklärt Kämmerer Andreas Schwarzenberg. Die Deckung der Gebühren ist für die Gemeindeverwaltung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anpassung betrifft vorrangig die Grundpreise der einzelnen Entsorgungspakete, bestehend aus Restabfall-, Bioabfall-, Papierabfall- und Wertstoffsammelbehälter. Die Gebühren für zusätzliche Leerungen der Rest- und Biotonnen sollen weitestgehend stabil bleiben. Zusatzleistungen wie die Abgabe von Grünabfällen beim örtlichen Bauhof und die Entsorgung von Elektroschrott stehen weiterhin kostenlos zur Verfügung. Eine Ausnahme bilden hier die Kosten der Sperrmüllentsorgung. Diese sollen ab dem Jahr 2023 verursachergerecht auf die Nutzerinnen und Nutzer der Sperrmüllabfuhr umgelegt werden, um die Gebührensteigerung für die Allgemeinheit abzufedern. „Wir gehen davon aus, dass sich die Gebühren für die Entsorgung zudem positiv auf die Menge des anfallenden Sperrmülls auswirken“, erklärt Schwarzenberg.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 80-Liter-Restmüll-Tonne, 80-Liter-Bio-Tonne, 240-Liter-Papier-Tonne und 240-Liter-Wertstoff-Tonne lägen die Benutzungsgebühren in 2023 nun bei 186 Euro jährlich statt 130 Euro in 2022. Die Gebührensatzung mit allen Paketen stellt die Gemeinde auf Ihrer Homepage unter der Rubrik Satzungen zur Verfügung, sobald der Rat über die Abfallgebühren entschieden hat.
Um die Abfallgebühren langfristig einzuschränken, ist auch eine richtige Mülltrennung von zentraler Bedeutung. Bei falscher Trennung kann das Kompostwerk die Annahme des Biomülls verweigern und es muss die teurere Restmüllentsorgung erfolgen. Um dies möglichst zu vermeiden, sollen ab dem kommenden Jahr bei allen Kommunen im Kreis Paderborn die Biotonnen stichprobenartig auf etwaige Fehlwürfe kontrolliert werden. Eine Entscheidung über die Änderung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Hövelhof trifft ebenfalls der Rat in seiner Sitzung am 8. Dezember.