02.06.2023
Als eine von zwölf Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde Hövelhof am Fußverkehrscheck 2022 teilgenommen. Mit Unterstützung des Planungsbüros Planersocietät nahm die Sennegemeinde den Fußverkehr bei vier partizipativen Veranstaltungen unter die Lupe. Jetzt ist der Check offiziell abgeschlossen und die Gemeinde präsentiert die Ergebnisse und erarbeiteten Maßnahmenvorschläge.
Ziel des Fußverkehrs-Checks in Hövelhof ist es, barrierefreie, sichere und attraktive Wegeverbindungen und Plätze im Fußverkehr zu schaffen. Insbesondere im Ortskern ist dieses Vorhaben bereits sehr gut gelungen. Mit kurzen Wegeverbindungen, ansprechenden Aufenthaltsflächen und zahlreichen Sitzgelegenheiten sind hier beste Bedingungen für Fußgänger gegeben. Sämtliche wichtigen Ziele wie der Hövelmarkt-Platz, der Bahnhof, der Henkenplatz sowie die Fußgängerzone sind von der Kirche St. Johannes als zentralem Ausgangspunkt innerhalb von weniger als 15 Minuten zu erreichen. Taktile und kontrastreiche Leitelemente erleichtern Personen mit Sehbeeinträchtigung die Orientierung im Ortszentrum.
Bei der Überquerung der beiden Hauptverkehrsstraßen, der Schloßstraße und der Gütersloher Straße, zeigte der Fußverkehrs-Check Verbesserungsmöglichkeiten auf. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist insbesondere am Kreisverkehr der Wechsel der Straßenseiten nicht immer problemlos möglich. Um das Queren der Straße an dieser Stelle zu erleichtern, möchte die Gemeinde zusätzliche Fußgängerüberwege schaffen. Hierzu steht die Verwaltung bereits in Gesprächen mit der zuständigen Straßenbauverwaltung Straßen.NRW.
Als weitere Maßnahmen schlägt das Planungsbüro etwa vor, farbige Markierungen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Fuß- und Radverkehr zu ergänzen, einzelne Gehwege zu sanieren, Schrägbordsteine an Einfahrten einzubauen oder weitere Querungshilfen zu schaffen. Die Handlungsempfehlungen hat die Gemeindeverwaltung dem Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung vorgestellt. Die Mitglieder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Verwaltung mit der eigenständigen Umsetzung zu beauftragen.
Sollte der Gemeinderat am 15. Juni dieser Empfehlung folgen, wird die Verwaltung die Umsetzbarkeit aller Handlungsempfehlungen sukzessive prüfen und in die weiteren Planungen einfließen lassen. Während einige Maßnahmen voraussichtlich kurzfristig umsetzbar sind, sollen andere bauliche Anpassungen im Rahmen von Umbauten berücksichtigt werden.