Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Vorreiter-Kommune in NRW

19.04.2024

Hövelhof führt Bezahlkarte zur Effizienzsteigerung bei Sozialleistungen ein

Bezahlkarte SocialCard

Die SocialCard ermöglicht den Leistungsempfängerinnen und -empfängern einfaches und sicheres Bezahlen ohne Bargeld (Foto: SocialCard).

Die Gemeinde Hövelhof nimmt eine Vorreiterrolle in Nordrhein-Westfalen ein, indem sie bereits zum 1. Mai 2024 die Bezahlkarte für Asylbewerber einführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Auszahlung von Sozialleistungen zu digitalisieren und dadurch effizienter zu gestalten. Statt der bisherigen Bargeld-Auszahlungen erhalten Leistungsempfängerinnen und -empfänger nun eine Visa Debitkarte mit einem entsprechenden Guthaben.

Die sogenannte „SocialCard“ der Firma Publk GmbH funktioniert ähnlich wie eine klassische Prepaid-Karte. Jeder Karte ist eine individuelle IBAN zugeordnet, auf welche die Sozialbeträge per SEPA-Überweisung überwiesen werden. Die Karte kann sowohl digital für das Smartphone als auch physisch für das Portemonnaie ausgestellt werden. Im ersten Schritt wird die Bezahlkarte für Geflüchtete mit Duldungsstatus eingeführt, wobei weitere Schritte bereits in Planung sind.

„Ein großer Vorteil unserer Bezahllösung ist die sofortige Einsatzfähigkeit. Wir möchten den Kommunen in Deutschland ein Angebot machen, um die Ausgabe von Sozialbeträgen schneller und unkomplizierter zu gestalten. Genau das kann die SocialCard leisten: Es müssen keine neuen Hard- oder Software-Lösungen angeschafft oder Mitarbeitende aufwendig geschult werden. Das bringt von Beginn an eine enorme Entlastung für alle Beteiligten“, erklärt Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer der Publk und Entwickler der SocialCard.

Die Bezahlkarte bietet die Möglichkeit, kontaktlos an der Ladenkasse zu bezahlen sowie an Geldautomaten oder bei Einzelhändlern Bargeld abzuheben. Bei der Festsetzung des Bargeldbetrages hat sich die Gemeinde an den geltenden Beträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz orientiert, das einen notwendigen persönlichen Bedarf von monatlich 204 Euro für einen Erwachsenen definiert. Die mögliche Nutzung der Karte erstreckt sich über den gesamten Kreis Paderborn und die Stadt Verl. Online-Einkäufe und der Einsatz bei Glücksspiel-Anbietern sind nicht gestattet. Die Bezahlkarte gewährleistet somit den Einsatz der Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes – auch entsprechend der individuellen Bedarfe der Leistungsempfängerinnen und -empfänger – wohingegen ein Missbrauch erschwert wird.

Das Design der SocialCard ist vergleichbar mit anderen Karten, so dass die Nutzerinnen und Nutzern ihre Einkäufe frei von möglichen Stigmatisierungen per Karte bezahlen können. Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte gesperrt und das Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. Bürgermeister Michael Berens betont: „Die Einführung der Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt für unsere Gemeinde. Sie bietet den Geflüchteten eine zeitgemäße und diskrete Möglichkeit, auf ihre Sozialleistungen zuzugreifen. Wir sind stolz darauf, dass Hövelhof als Vorreiter-Kommune in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich agiert.“

Auch Petra Breuer, Leiterin des Bürgeramtes, zeigt sich überzeugt von der neuen Lösung: „Die Bezahlkarte ermöglicht eine unmittelbare Verfügbarkeit der Sozialleistungen und verkürzt durch das Wegfallen der monatlichen Scheckausgabe die Wartezeiten bei der Gemeinde und der Bank. Insofern bietet die Bezahlkarte nicht nur die Chance der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch entsprechende Vorteile für die Asylbewerber.“

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps) die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Erklärung zum Datenschutz ändern oder widerrufen.