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Fahrplananpassung RB 74

24.05.2022

Geringfügige Anpassung des Fahrplans zwischen Bielefeld Hbf und Bielefeld-Sennestadt vom 29. Mai bis 1. Juni

Der Fahrplan der Linie RB 74 (Senne-Bahn) muss angepasst werden. Im Zeitraum von Sonntagabend, 29. Mai, bis Mittwochmorgen, 1. Juni, müssen an einzelnen Tagen wenige Zugverbindungen in den späten Abend- und frühen Morgenstunden auf dem Streckenabschnitt zwischen Bielefeld Hbf und Bielefeld-Sennestadt durch Busse ersetzt werden. Die Deutsche Bahn führt notwendige Gleis- und Weichenarbeiten durch.

Alle betroffenen Zugverbindungen sind im Ersatzfahrplan dargestellt. Die Abfahrtszeiten der Busse sind so getaktet, dass eine durchgehende Reisekette ermöglicht und der Umstieg zwischen Bus und Zug gewährt wird. Die Ersatzbusse halten auf dem Streckenabschnitt zwischen Bielefeld Hbf und Bielefeld-Sennestadt an allen Unterwegsbahnhöfen zum Ein- und Ausstieg.

Des Weiteren sind auf dem Streckenabschnitt von Bielefeld-Sennestadt nach Paderborn Hbf bei einigen Zugverbindungen veränderte Abfahrts- und Ankunftszeiten bis zu 10 Minuten möglich. 

Am 29. und 31. Mai werden in den späten Abendstunden zusätzliche Busse zwischen Bielefeld Hbf und Bielefeld-Sennestadt eingesetzt.

Der Ersatzfahrplan steht auf dieser Seite untenstehenden zum Download zur Verfügung und ist in den digitalen Auskunftsmedien (z.B. www.bahn.de) abrufbar. Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden gebeten, sich so früh wie möglich vor Fahrtantritt unter der Telefonnummer 0541 2002 4321 (zum Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen) zu melden. Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Bussen leider nicht möglich.

Haltestellen der Ersatzbusse

Bielefeld Hbf

Ostwestfalenplatz Hauptbahnhof

Bielefeld-Brackwede

Bahnhof Osteingang

Bielefeld-Senne

In der Straße Windelsbleicher Str.

Bielefeld-Windelsbleiche

Kirche Windelsbleiche

Bielefeld-Sennestadt

Bielefeld-Sennestadt Bahnhof

Hinweis

 In den Zügen der NordWestBahn gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für die Fahrgäste, eine medizinische Maske zu tragen (OP-Maske, Maske des Typs FFP2 oder KN95/N95 ohne Ventil). In Niedersachsen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Pflicht gilt auch beim Betreten des Bahnhofsgeländes sowie in den Ersatzbussen. Weitere Infos unter www.nordwestbahn.de/corona

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