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Gebühren für Unterbringung nicht mehr kostendeckend

29.11.2023

Hövelhofer Ausschuss berät über neue Gebührensatzung für Wohnheime

Satzung

Vor zehn Jahren erfolgte in der Gemeinde Hövelhof die jüngste Anpassung der Gebühren für Übergangswohnheime. Seither hat sich in diesem Bereich viel verändert. Durch den gestiegenen Bedarf an Wohnraum waren die Errichtung neuer Unterkünfte und die Anmietung von zusätzlichen Gebäuden notwendig. Die bisherigen Gebühren sind daher nicht mehr kostendeckend. In seiner Sitzung am 5. Dezember wird der Ausschuss für Familie, Sport und Kultur über eine neue Satzung beraten.

„Insbesondere aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre ist eine Überarbeitung der bestehenden Regelung zur Unterbringung geboten“, teilt die Verwaltung mit. Durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen, ebenso wie die Erhöhung der Unterhaltungs- und Energiekosten ergibt sich eine geänderte Kalkulation. Insgesamt 244 Plätze als Sollbelegung in derzeit elf gemeindlichen Unterkünften und weitere 51 Plätze in drei angemieteten Objekten hat die Verwaltung hierbei berücksichtigt.

Gemäß der neuen Satzung betrüge die monatliche Benutzungsgebühr in den Unterkünften im Eigentum der Gemeinde 208,50 Euro pro Person und in von der Gemeinde angemieteten Objekten 191,13 Euro. Bislang hatte die Verwaltung 95 Euro pro Monat erhoben. „Im Vergleich zu anderen Kommunen ist die neu kalkulierte Gebühr angemessen“, sagt Petra Breuer, Leiterin des Bürgeramts der Gemeinde.

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