18.04.2024
Die bevorstehende Grundsteuerreform des Bundes wird auch in Hövelhof ihre Spuren hinterlassen. Zum 1. Januar 2025 treten weitreichende Veränderungen in Kraft, die Grundstücks-Eigentümer und die Gemeinde vor neue Herausforderungen stellen.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Grundstückswerten aus dem Jahr 1964. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seither sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage können somit sehr abweichende Grundsteuer-Zahlungen fällig werden. Durch die Reform soll es künftig gerechter zugehen.
Bei einer ersten Auswertung der bisher vorliegenden Messbeträge, die aufgrund der Bundesregelung durch das Finanzamt festgelegt wurden, hat die Gemeindeverwaltung deutliche Veränderungen festgestellt. Insbesondere die Werte der unbebauten sowie älteren bebauten Wohngrundstücke sind gestiegen, bei neueren bebauten Wohngrundstücken sind sie zurückgegangen. Gleichzeitig zeichnet sich aufgrund der neuen Regelungen eine deutliche Wertverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken ab. Während die Belastung für Unternehmen in Zukunft tendenziell verringert wird, müssen private Besitzer insbesondere älterer und unbebauter Grundstücke mit einer erhöhten Abgabe rechnen.
In der Gesamtbetrachtung wird voraussichtlich eine Anpassung des Hebesatzes erforderlich sein, um das bisherige Grundsteuer-Aufkommen aufrechtzuerhalten. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, das Gesamtaufkommen an Grundsteuern unverändert zu halten und die anstehende Anpassung des Hebesatzes nicht als Vorwand für Steuererhöhungen zu nutzen“, betont Bürgermeister Michael Berens. Doch auch wenn die Reform aufkommensneutral ausgestaltet wird, also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlt, werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern. Einige Personen werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist die zwingende Folge des neuen Bundesgesetzes und unvermeidbar.