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Gutachten zum neuen Sennebad

26.11.2021

BRANDI stellt drei Modelle zum Bau des Hövelhofer Hallenbads vor

Gutachten zum Hallenbadbau von Dr. Jahn

In der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hat Dr. Christoph Jahn, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht der Kanzlei BRANDI, als Gutachter drei Modellvarianten für die Errichtung des neuen Hallenbads in Hövelhof vorgestellt und seine rechtsgutachterliche Stellungnahme abgegeben.

Nachdem sich der Ratsbürgerentscheid im September für die Errichtung eines neuen Hallenbads in Hövelhof ausgesprochen hat, trug eine Bürgerinitiative der Gemeindeverwaltung eine Variante zur Realisierung des Hallenbad-Neubaus vor. Die Gemeinde hat die Kanzlei BRANDI beauftragt, die insgesamt drei verschiedenen Modelle zum Bau des neuen Sennebads zu beurteilen.

Die erste Modellvariante entspricht dem „klassischem“ Ablauf der Realisierung von Immobilienprojekten. Die Gemeinde schreibt in diesem Fall die Planungs- und Bauleistungen aus. Nach dem Ausschreibungsverfahren folgt die bauliche Umsetzung des Hallenbad-Neubaus. Laut Dr. Jahn stehe dem Vorteil der Vermeidung von vergabe- und haushaltsrechtlichen Risiken hierbei ein hoher Zeitbedarf, Personaleinsatz sowie voraussichtlich höhere Kosten gegenüber.

Um das Verfahren zu beschleunigen und die auszuschreibenden Leistungen zusammenfassen, sei eine zweite Option die Beauftragung eines Unternehmens als so genannter „Generalübernehmer“. Dieses Vorgehen sei allerdings mit Risiken verbunden, weil Marktteilnehmer es aus vergaberechtlichen Gründen angreifen oder die Fördermittelbehörde es beanstanden könnten.

Eine dritte Modellvariante sieht vor, dass die Gemeinde Hövelhof die Rahmenbedingungen herstellt, damit ein privater Projektträger den Neubau in eigener Initiative und Verantwortung umsetzen kann. Nachdem die Bürgerinitiative einen gemeinnützigen Bauverein gegründet habe, folge die Gründung einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese wiederum wäre für die Planung, Finanzierung und Errichtung des neuen Hallenbads verantwortlich.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Modellvariante drei geeignet sei, die Planung und Errichtung des Sennebades sowohl beschleunigt als auch kostengünstiger umzusetzen, da eine privat getragene Projektgesellschaft nicht an vergaberechtliche Vorschriften gebunden sei und Leistungen am Markt ohne vergleichbare zeitintensive Ausschreibungen beauftragen könne. Diese Modellvariante setze jedoch voraus, dass die Gemeinde Hövelhof die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Finanzierung und Mitnutzung des Sennebades bereitstelle. „Die Untersuchung hat gezeigt, dass es der Gemeinde Hövelhof rechtlich möglich ist, diese Rahmenbedingungen bereitzustellen“, so der Rechtsanwalt.

Welchen Weg die Gemeindeverwaltung weiter verfolgt, entscheidet der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Dezember.

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