19.02.2025
Das Wahlamt der Gemeinde Hövelhof gibt anlässlich der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, einen wichtigen Hinweis. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese noch nicht erhalten haben, sollten sich schnellstmöglich an das zuständige Wahlamt wenden.
Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Teilnahme an der Bundestagswahl nur mit dem postalisch versandten Wahlschein möglich. Sollte dieser bisher nicht zugestellt worden sein, ist für die Wahl eine erneute Ausstellung des Wahlscheins zwingend erforderlich. Die Gemeindeverwaltung kann vor Ort einen neuen Wahlschein ausstellen. Eine Neuausstellung ist nach § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung nur bis Samstag, 12.00 Uhr möglich, nicht mehr am Wahltag selbst.
Wer noch auf seine beantragten Unterlagen wartet und Bedenken hat, diese nicht rechtzeitig zu erhalten, sollte umgehend Kontakt mit dem Wahlamt aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Wahlbeteiligung möglich ist (05257/5009-103 oder -109 oder -335). Das Wahlbüro der Gemeinde ist am Donnerstag von 07.30 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 07.30 bis 15.00 Uhr und am Samstag von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, persönlich beim Wahlamt möglich. Wer seine Briefwahlunterlagen bereits erhalten hat, sollte diese rechtzeitig zurücksenden oder direkt beim Wahlamt abgeben. Alternativ können die Unterlagen auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Wer keine Briefwahl beantragt hat und am Wahlsonntag ganz normal im Wahllokal wählen möchte, ist von diesem Hinweis nicht betroffen und kann wie gewohnt an der Wahl teilnehmen.