18.11.2024
In jedem Jahr zur Winterzeit sind die Straßenwärter in Hövelhof unterwegs, damit Fußgänger und Autos auch bei Schneefall sicher die öffentlichen Wege nutzen können. Um Stellplätze und Gehwege, die an private Grundstücke angrenzen, schnee- und eisfrei zu halten, benötigt die Gemeindeverwaltung die Unterstützung der Anlieger. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gilt die Räum- und Streupflicht.
In dieser Zeit muss gefallener Schnee unverzüglich geräumt und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat gestreut werden. Diese schonen die Umwelt und sind daher vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an dem darauffolgenden Tag werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen. Die Eigentümer der anliegenden Häuser tragen die Verantwortung und haften, wenn jemand bei schlecht geräumten Gehwegen zu Schaden kommt. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelung sowie um Mithilfe beim Winterdienst.