21.06.2024
Die Gemeinde Hövelhof steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Staumühle, die kürzlich mit einer Einwohneranregung Unterstützung erbeten haben, um Verbesserungen der Lebensverhältnisse vor Ort zu erreichen. Obwohl die Gemeinde nicht Eigentümerin der beanstandeten Flächen und Wohnbauten ist, hat sie bereits Maßnahmen ergriffen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Staumühle haben die Gemeindeverwaltung auf zahlreiche Mängel in ihrer Infrastruktur hingewiesen. Diese reichen von defekten Kanalisationen, unzureichend gewarteten Straßen bis hin zu mangelnder Straßenbeleuchtung und -reinigung. Zusätzlich befinden sich die Wohnhäuser in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Die Instandhaltungspflicht sowie die Sicherung und Prüfung der Verkehrssicherheit obliegen dem Eigentümer. Die beanstandeten Flächen und Wohnbauten befinden sich im Eigentum einer Privatperson, nachdem der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen diese im Jahr 2018 veräußert hat. Die Gemeinde war an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Erwerber hatte ursprünglich einen Sanierungs- und Instandhaltungsplan vorgelegt, der jedoch nach seinem Tod kaum weiterverfolgt wurde. Insbesondere die versprochene Sanierung der Straßen sowie der Kanalisation wurde bislang nicht begonnen und auch die Unterhaltung der Flächen und Gebäude stark vernachlässigt.
Die Ortsansässigen haben wiederholt Versuche unternommen, den Eigentümer zur Durchführung der erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen aufzufordern. Rückmeldungen seitens des Eigentümers oder der beauftragten Immobilienverwaltung sowie entsprechende Maßnahmen blieben jedoch überwiegend aus.
„Wir haben das Anliegen der Bevölkerung von Staumühle ohne Zögern angenommen und verstehen die Dringlichkeit dieser Angelegenheit,“ sagt Bürgermeister Michael Berens. „Obwohl die Eigentumsverhältnisse uns nicht in die Pflicht nehmen, werden wir alle verfügbaren Mittel nutzen, um die berechtigten Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen.“
Die Gemeinde hat bereits intensive Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der örtlichen Justizvollzugsanstalt geführt, um die Situation vor Ort genau zu verstehen und notwendige Schritte einzuleiten. Zudem hat die Verwaltung juristischen Rat eingeholt, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Handlungsspielräume klar zu definieren.
Neben den bisherigen Bemühungen prüft die Verwaltung nun auch die Forderungen der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer besseren Radweganbindung. Diese hat im kürzlich vorgestellten Radwegekonzept oberste Priorität erhalten. Außerdem wurde die Gemeinde darüber informiert, dass der Spielplatz, der früher gut gepflegt und beliebt war, derzeit unbenutzbar ist. Auch hierfür prüft die Gemeinde derzeit Lösungen.