23.12.2022
Wie andere Kommunen hat auch die Gemeinde Hövelhof in ihrem Flächennutzungsplan eine sogenannte Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Diese gibt vor, wo im Gemeindegebiet Windenergie-Anlagen errichtet werden dürfen. Aufgrund einer Gesetzesänderung werden die Vorrangzonen künftig durch die Bezirksregierung Detmold festgelegt. Die Gemeinde hofft auf eine klare Struktur und ein durchsetzungsfähiges Konzept.
Am 1. Februar 2023 tritt das neue „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft. Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz gibt ein eindeutiges Flächenziel vor: 1,8 Prozent der Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen müssen demnach Gebiete für Windenergie sein. Die konkrete Ausweisung der Windkraftzonen wird ab dem Jahr 2024 im Rahmen der Regionalplanung durch die Bezirksregierungen festgelegt. Auf diese Weise sollen individuelle Strategien auf Grundlage der jeweiligen Topografie festgelegt werden. „Einige Standorte eignen sich mehr für Windkraft, andere weniger“, befürwortet Bürgermeister Michael Berens diese individuelle Regelung. Im kreisweiten Vergleich sei die Sennegemeinde weniger für die Energieerzeugung aus Wind geeignet. Der Südkreis sei bisher immer deutlich interessanter für Projektierer gewesen, da Hövelhof windärmer sei.
Grundsätzlich erkennt der Rathaus-Chef eine große Notwendigkeit der Förderung regenerativer Energien. Er fordert jedoch eine durchdachte Struktur. „Die aktuelle Energiesituation hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig der Ausbau von erneuerbaren Energien ist – auch um unabhängig von globalen Entwicklungen zu sein“, sagt Bürgermeister Michael Berens. „Wir möchten als Gemeinde unseren Beitrag leisten, aber die Windenergie dabei auf geeignete Flächen konzentrieren und räumlich steuern.“
Ein Ausgleich zwischen den menschlichen Bedürfnissen und der ökologisch ökonomischen Notwendigkeit sei ihm besonders wichtig. „An vorderster Stelle stehen für mich die Bürgerinnen und Bürger. Sie vor Beeinträchtigungen zu schützen, hat für mich höchste Priorität“, so Berens. Insbesondere die mögliche Änderung der Abstandsvorgaben zu angrenzender Bebauung sieht der Bürgermeister daher kritisch. Eine Besonderheit Hövelhofs sei die Streubebauung, die mit der historischen Entstehung der Gemeinde zusammenhänge. Aufgrund dieser Siedlungsstruktur könnten die Windräder bei geringeren Mindestabständen zu nah an die Gebäude heranrücken, befürchtet er. Berens betont daher die Notwendigkeit eines durchdachten Konzepts, um einen Wildwuchs der Windenergieanlagen zu verhindern und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht zu beschränken.
Der Rathaus-Chef sagt zu, während des gesamten Prozesses die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, sich dafür einzusetzen, dass sie von den Windenergieanlagen profitieren und partizipieren können und mögliche Bedenken bei der Regionalplanung anzubringen.