Aussenansicht Gaststätte Möller
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als beratende Stelle für Gemeinden und Kreise in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege hat sich in einem Ortstermin am 19. Mai 2021 eine Übersicht über die ehemalige Gaststätte Möller verschafft und dieses Gebäude einer Prüfung hinsichtlich einer möglichen Denkmalwürdigkeit unterzogen.
Am 2. Juni 2021 ist die Sennegemeinde Hövelhof über das Ergebnis dieser Prüfung informiert worden. Nach Abschluss der Prüfung bestätigt die Fachberaterin die Einschätzung der Gemeindeverwaltung, dass die bauliche Anlage Allee 34 einschließlich aller Nebengebäude nicht die Voraussetzungen zur Eintragung in die Denkmalliste der Sennegemeinde nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW erfülle. Der LWL könne nicht in ausreichendem Maße wissenschaftliche Gründe für eine solche Eintragung erkennen. Dies läge insbesondere an der Vielzahl der baulichen Veränderungen mit unterschiedlichen Zeitstellungen, die weder im Ganzen noch im Einzelnen ausreichend zusammenhängende aussagekräftige Bau-, Aussta-ttungs- und Nutzungsschichten überlieferten.
Dabei sei die Überlieferung so disparat, dass die Zeugniskraft des Gebäudes nicht mehr für die Entwicklung und Tendenzen seiner Entstehungszeit sowie seiner Veränderungen genüge. Es fehle an ausreichendem Maße architekturgeschichtlicher, sozialgeschichtlicher und volkskundlicher Gründe für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudekomplexes.
In Summe rät die LWL-Denkmalpflege von einer Eintragung in die Denkmalliste der Sennegemeinde Hövelhof als untere Denkmalbehörde ab.
Lageplan des Areals im Schlossgarten
Der Lageplan verdeutlicht, dass ein Teil der Fläche der ehemaligen Gaststätte Möller bereits fest in den bestehenden Schlossgarten integriert ist.
Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 folgendes beschlossen: