Hinweis: Auskünfte zu rechtsverbindlichen städtebaulichen Satzungen erhalten Sie im Bauamt der Sennegemeinde Hövelhof.
Städtebauliche Satzungen nach dem Baugesetzbuch bieten den Gemeinden die Möglichkeit ihr Gemeindegebiet in den Bereichen, in denen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht erforderlich ist, planerisch zu ordnen. Sie werden in geregelten Verfahren aufgestellt, bei denen sowohl der Öffentlichkeit als auch den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Es wird zwischen städtebaulichen Satzungen für den Innen - und Außenbereich unterschieden. Unter Innenbereich werden die im Zusammenhang bebauten Ortsteile verstanden, die eine zusammenhängende Bebauung aufweisen und den Eindruck einer Siedlungsstruktur bieten.
Demgegenüber werden solche Flächen als im Außenbereich liegend bezeichnet, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen liegen.
§ 35 Abs. 6 BauGB enthält die Möglichkeit, eine Satzung für bebaute Bereiche im Außenbereich zu erlassen. Dafür muss eine Wohnbebauung von einigem Gewicht im betreffenden Bereich vorhanden sein und sichergestellt sein, dass die Satzung mit einer gesicherten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist.
Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.
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