28.01.2022
In einer digitalen Bürgerveranstaltung am 19. Januar wurden die Gestaltungsentwürfe für den Bereich um die freigelegte Schlossachse vorgestellt. Mit der Freilegung hat die Gemeindeverwaltung das Projektziel verfolgt, das Schloss hervorzuheben und als Wahrzeichen und Alleinstellungsmerkmal herauszustellen. Eine Bebauung soll dies unterstützen.
Die Gemeindeverwaltung hat eine städtebauliche Studie bei der Architektur-Werk-Stadt (AWS) in Paderborn in Auftrag gegeben. Diese sollte erörtern, welche Bebauung aus objektiver, städtebaulicher Sicht für den Standort passend wäre. Den von der Studie abgeleiteten Entwurf haben Uwe Balhorn und Hubert Wewer bei der Bürgerveranstaltung präsentiert.
Unabhängig von der Studie hat ein Investor das Architekturbüro Breithaupt Architekten Salzkotten damit beauftragt, einen Gestaltungsentwurf zu erstellen. Diesen individuellen Entwurf stellte Andreas Breithaupt vor.
Beide Konzepte sind als erste Entwürfe zu verstehen, um eine Grundlage zur Diskussion zu erhalten und sich einem umsetzungsfähigen Gestaltungsentwurf zu nähern. Sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern geben lediglich eine Richtung für ein Gesamtkonzept vor.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, über eine E-Mail-Adresse Fragen und Anregungen einzureichen. Diese wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27. Januar eingebracht und werden den Ratsmitgliedern zur Berücksichtigung bei ihren weiteren Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es nun, in den nächsten Wochen auf Grundlage der vielfältigen und sachdienlichen Meinungsbilder sowie der ersten Gestaltungsentwürfe ein Gesamtkonzept zu entwickeln.
Für die rege Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger bedankt sich die Gemeindeverwaltung ganz herzlich. Das gesammelte Feedback sowie die Antworten auf alle eingereichten Fragen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Diese FAQ erläutern die Fragen der Hövelhoferinnen und Hövelhofer zu den Gestaltungsentwürfen des Bereichs um die Schlossachse. Sie wurden während der Bürgerveranstaltung oder im Nachgang per E-Mail an die Gemeinde gestellt.
Es werden alle gestellten Fragen veröffentlicht und beantwortet. Zur besseren Übersicht werden die Fragen thematisch gebündelt und bei Wiederholung zusammengefasst beantwortet. Fragen, die vor oder während der Veranstaltung gestellt wurden, sind durch die Moderatorin umformuliert worden und können daher vom genauen Wortlaut abweichen.
Auch alle eingegangenen Anregungen und Meinungen werden veröffentlicht.
Die Fragen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und dem Gemeinderat für seine Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Es wurde ein Format gewählt, das möglichst viele Bürgerinnen und Bürger niederschwellig erreicht. Die hohe Zugriffsrate von über 2.200 Zuschauern zeigt die Richtigkeit des Formats.
Auf die Möglichkeit, Fragen und Anregungen an schlossgarten@hoevelhof.de zu senden, wurde während der Veranstaltung durch die Moderatorin sowie mit einem Laufband-Ticker hingewiesen. Eine zusätzliche Veröffentlichung in der Beschreibung wurde vorgenommen.
Die Bürgerveranstaltung wurde als geeignetes Medium betrachtet die Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger zu informieren und die Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Die eingegangenen Fragen, Anregungen und Meinungen werden in den FAQ gebündelt. Das Ziel der Bürgerveranstaltung und der FAQ ist ein Meinungsbild der Hövelhofer Bürgerinnen und Bürger einzuholen, um den gewählten politischen Vertretern eine Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Gestaltung der Schlossachse zu liefern. Auch eingegangene Anregungen und Meinungen zur Größe/Etagenzahl des Neubaus und zum Baustil werden dem politischen Gremium zur Verfügung gestellt.
Die beiden Architekten teilen mit ihren Entwürfen die Meinung, dass ein von der Breite und Geschossigkeit starkes Gebäude erforderlich ist, um dem Henkenplatz optisch einen Abschluss zu geben.
Die Anregung kann in die weiteren Überlegungen zur Planung einbezogen werden. Wichtig ist jedoch weiterhin, dass eine klare Raumkante durch eine Gebäudekante geschaffen wird, die die Sichtachse fasst und den Blick auf das Schloss lenkt.
Auch dies ist eine Anregung, die in die weiteren Überlegungen zur Gebäudegestaltung einfließen kann.
Eine Vorgabe für eine Mindesthöhe gibt es nicht. Die beiden vorgestellten Entwürfe haben unabhängig voneinander aus der städtebaulichen Umgebung ihre jeweilige Gebäudehöhe und Geschossigkeit abgeleitet.
Durch eine gute Architektur und die Ansiedlung tragfähiger Nutzungen können Leerstände und damit einhergehend funktionale Missstände vermieden werden. Darüber hinaus muss eine Nutzung des Gebäudes auch immer vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeitsaspekten betrachtet werden. Das schönste Gebäude kann nur solange adäquate Nutzung beheimaten, solange die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Insbesondere Leerstände können vor diesem Hintergrund langfristig vermieden werden. Zusätzlich wird das Gebäude von umliegenden Nutzungen und städtebaulichen Strukturen geprägt, die stark dazu beitragen, ob sich städtebauliche Missstände und Funktionsverluste entwickeln.
Der Gemeinderat hat sich für eine gastronomische Nutzung an dieser Stelle entschieden. Die gastronomische Vielfalt Hövelhofs soll erweitert werden und trägt grundsätzlich zur Belebung bei. Mögliche Investoren sind jedoch auch dazu angehalten eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in ihre Überlegungen und gastronomischen Konzepte einzubeziehen.
Der Gemeinderat hat sich bewusst dafür entschieden, an diesem privilegierten Platz eine gastronomische Nutzung anzusiedeln. Aus Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern war dieser Wunsch ebenfalls zu spüren, da dies auch in der Vergangenheit der Fall war.
Die Auswahl des Gastronomen und des gastronomischen Konzeptes liegt im Ermessen des Investors. Hövelhofer Gastronomen haben bereits Interesse gezeigt.
Das Konzept sieht vor, dass wesentliche Gestaltungsmerkmale, wie die Staudenbänder weitergeführt werden, sodass man ein durchgehendes Konzept vom Jagdschloss bis zum Ende des Schlossgartens an der Delbrücker Straße wahrnehmen kann. Eine kleine Platzgestaltung mit Sitzgelegenheiten soll den Schlusspunkt bilden.
Es ist weiterhin geplant, Fußgänger und Radfahrer an dem Gebäude vorbeizuführen. Die öffentlichen Gehwege werden in die Platzgestaltung mit einbezogen. Neusten Erkenntnissen nach geht man dazu über, den Radverkehr auch auf die Straße zu holen. Hierzu müsste zunächst eine Abstimmung mit dem Kreis Paderborn als Straßenbaulastträger erfolgen.
Ein spezielles schalltechnisches Gutachten liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Aufschluss über die grundlegende Lärmbelastung durch den umliegenden Verkehr gibt jedoch die Lärmaktionsplanung, welche durchaus erhöhte Lärmimmissionen am Standort bescheinigt. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Nutzung des Gebäudes genau zu bedenken, damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dauerhaft gewährleistet sind. Hier spielen v.a. auch Möglichkeiten des passiven Schallschutzes eine tragende Rolle.
Durch die Errichtung eines Gebäudes östlich der Sichtachse wird ein Teil des Lärms weiterhin vom Schlossgarten abgeschirmt. Inwieweit weitere Maßnahmen eines baulichen Schallschutzes entlang der westlichen Allee erforderlich werden und vor dem Hintergrund einer offenen Gestaltung des Schlossgartens wird im weiteren Verlauf nochmal überprüft.
Es handelt sich um hochwärmegedämmte Gebäude, in die eine entsprechende Technik eingebaut wird. Für die Architekten ist es wichtig, nachhaltig und energetisch zu bauen.
Am 12.01.2022 wurde in den Printmedien über die Kaufabsichten und Pläne der Kirche berichtet. Demnach beabsichtigt die Kirche das Gebäude zu erhalten und die langfristigen Mietverhältnisse mit Apotheke und Ärzten fortzuführen.
Die Gemeinde hat das Grundstück erworben. Für den Erwerb und die Umgestaltung im Rahmen des Ortskernkonzepts wurden entsprechende Fördermittel zugesagt. Einen Teil des Grundstücks, der baulich genutzt werden soll, würde die Gemeinde heraus parzellieren. Dieser Teil soll im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags einem möglichen Investor übertragen werden, der dann auch für die weitere Finanzierung des Gebäudes selbst zuständig wäre. Die Gemeindeverwaltung ist danach für die Fortführung des Schlossgartens verantwortlich.
Um eine städtebauliche Grundlage zu schaffen, benötigt man etwa ein halbes bis ein Jahr. Die Genehmigungsplanung und Vergabe der Aufträge würde parallel ebenfalls etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Im Anschluss könnte der Bau beginnen.
Da die AWS ihren Entwurf als städtebauliches Konzept im Auftrag der Gemeinde angefertigt hat, gab es zum Präsentationszeitpunkt noch keinen Investor für diesen Entwurf. Ein Investor könnte sich in Anlehnung an den Entwurf ein Konzept vorstellen.
Bisher gibt es zwei potenzielle Investoren.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass ein städtebauliches Konzept angefertigt werden soll. Aufgrund des Ratsbeschlusses hat die Sennegemeinde das städtebauliche Konzept beauftragt und trägt die Kosten für den Entwurf der AWS.
Visualisierungen dienen in erster Linie dazu, ein Bild und einen Eindruck dessen zu erzeugen, wie Gebäude und Bereich in Zukunft aussehen können. Darüber hinaus veranschaulichen sie in der Regel einen Zustand, der langfristig entstehen soll, ein zeitlich unbestimmtes Zielbild also. Zusätzlich besteht insbesondere im öffentlichen Raum auch häufig die Möglichkeit, bereits großkronige Bäume zu pflanzen, sodass die Entwicklung eines durch Bepflanzung geprägten Raumes schneller ersichtlich ist.
Die Baupläne stehen nicht öffentlich zum Download zur Verfügung.
Eine Ausschreibung im Sinne einer Vergabe nach z.B. VOB ist bei Grundstücksgeschäften rechtlich nicht erforderlich. Um ein solches handelt es sich im vorliegenden Fall, da es in erster Linie um ein Grundstücksgeschäft über die Vergabe eines Erbbaurechtes handelt.
Dass die Gemeinde das Grundstück nicht selbst bebauen kann und interessierte Investoren sich an die Gemeinde wenden können, wurde bereits in der Vergangenheit geäußert.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben die digitale Bürgerveranstaltung am 19. Januar live verfolgt oder den Stream im Nachgang via YouTube angesehen. Alle eingereichten Meinungsbilder stehen über den untenstehenden Button zum Download zur Verfügung und werden vom Gemeinderat bei den weiteren Entscheidungen berücksichtigt.